Jean Bramburger-Schwirkslies, Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Schadensersatz
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV-Position |
Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen |
2742 |
4970 |
|
Sonstige betriebliche Erträge |
Bank |
1200 |
1800 |
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
So kontieren Sie richtig!
Jemand, der durch einen Fehler oder eine Nichterfüllung eines anderen einen Schaden erleidet, hat i. d. R. gegenüber dem Schädiger Anspruch auf Schadensersatz. Wie Schadensersatzzahlungen bzw. Schadensersatzleistungen steuerlich zu behandeln sind, hängt davon ab, ob der Schaden im betrieblichen/beruflichen Bereich entstanden ist. Schadensersatzzahlungen durch den Schädiger oder dessen Versicherung bucht der Unternehmer auf das Konto "Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen" 2742 (SKR 03) bzw. 4970 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).
Buchungssatz:
Bank |
|
an Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Eingang einer Versicherungserstattung
Wolfgang Müller ist als Lkw-Fahrer bei Bauunternehmer Hans Groß beschäftigt. Da Autofahrer Max Braun an einer Kreuzung die Vorfahrt missachtet hat, kommt es zu einem Zusammenstoß. Am Lkw von Hans Groß entsteht ein Schaden von 5.500 EUR. Die Autoversicherung von Max Braun kommt für den Schaden auf und überweist den Betrag auf das betriebliche Bankkonto von Hans Groß.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
5.500 |
2742/4970 |
Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen |
5.500 |
3 Begriff des Schadensersatzes
Beim Schadensersatz wird ein Schaden wieder gut gemacht, der jemandem gegen oder ohne seinen Willen durch eine andere Person zugefügt worden ist. Haftungsgrundlage kann eine rechtswidrige Verletzung eines dem Geschädigten gehörenden Rechtsguts sein. Auch eine schuldrechtliche Pflichtverletzung in Form einer Minder- oder Schlechtleistung kann die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch bilden. Bei einer rechtswidrigen Verletzung muss der Schädiger schuldhaft, d. h. vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.
Zu berücksichtigen ist auch, dass betrieblich oder beruflich veranlasste Schadensersatzleistungen Betriebseinnahmen darstellen. Denn auf der anderen Seite kann das beschädigte Wirtschaftsgut entweder im Falle eines Totalschadens zu 100 % abgeschrieben oder die Reparaturkosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ein betrieblicher Anlass liegt bspw. vor, wenn der Schaden an einem betrieblichen Wirtschaftsgut (z. B. betriebliches Kfz) erfolgt, oder eine mangelhafte Werkleistung gegenüber dem Unternehmer erbracht wird.
Der geschädigte Unternehmer darf die betriebliche Schadensersatzforderung aber erst dann aktivieren, wenn sie entweder anerkannt oder über sie rechtskräftig entschieden ist.
Wann ein betrieblicher oder beruflicher Zusammenhang besteht
Ein betrieblicher oder beruflicher Zusammenhang ist z. B. gegeben, wenn:
- von 10 bestellten Tischen 3 Tische bei Lieferung Kratzer aufweisen;
- dem beauftragten Rechtsanwalt im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Beratung ein Beratungsfehler unterläuft;
- der betriebliche Lkw im Rahmen einer Lieferfahrt in einen Unfall verwickelt und beschädigt wird.
Wann Schadensersatz nicht einkommensteuerpflichtig ist
Keine Einkommensteuerpflicht ist gegeben, wenn der Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen, Körperverletzungen, Todesfällen oder als Schmerzensgeld gezahlt wird.
4 Unter keine Einkunftsart fallender Schadensersatz ist ebenfalls nicht einkommensteuerpflichtig
Das gilt vornehmlich für Schadensersatzleistungen, die den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des Privatvermögens betreffen. Wird beispielsweise das private Einfamilienhaus durch eine unerlaubte Handlung (Einwerfen der Fensterscheiben) von einem Dritten beschädigt, ist die erhaltene Entschädigung nicht einkommensteuerpflichtig. Dies deshalb, weil das private Einfamilienhaus nicht der Einkünfteerzielung dient.
Erfolgt die Überweisung einer derartigen Entschädigung auf das betriebliche Bankkonto, handelt es sich insoweit um eine Privateinlage.
Privat veranlasster Schadensersatz
Die Fassade des Einfamilienhauses des Baumaschinenhändlers Hans Groß wird von Wolfgang Müller durch Graffiti-Schmierereien in Mitleidenschaft gezogen. Hans Groß lässt diese von einer Spezialfirma beseitigen. Wolfgang Müller überweist die anfallenden Kosten i. H. v. 3.500 EUR auf das betriebliche Bankkonto.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
3.500 |
1890/2180 |
Privateinlagen |
3.500 |
5 Entschädigungsleistungen an den Arbeitnehmer
Soweit einem Arbeitnehmer aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche Schadensersatzausgleich durch seinen Arbeitgeber zusteht, stellen Zahlungen hierfür keinen Arbeitslohn dar. Diese Leistungen erfolgen nicht als Entgelt für eine erbrachte Arbeitsleistung. Die Zahlungen sind daher steuerfrei. Hierzu gehören u. a. Entschädigungen aufgrund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot (z. B. Kündigung eines Arbeitsver...