Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig, Jean Bramburger-Schwirkslies
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Betriebliche Veranlassung
- Rückstellungsbildung
- Privatvermögen
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV-Position |
Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle |
2006 |
7552 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
Bank |
1200 |
1800 |
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
So kontieren Sie richtig!
Die Verpflichtung zur Leistung eines Schadensersatzes kann sich regelmäßig aus einer (schuldrechtlichen) Pflichtverletzung ergeben, z. B. Schlecht- oder Minderleistung im Rahmen der Vertragserfüllung. Aber auch das Verschulden, z. B. aufgrund einer fehlerhaften Berufsausübung kann zu einer Schadensersatzverpflichtung führen und der Leistende haftet gegenüber seinem Kunden. Soweit die Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, entstehen dem Unternehmer bzw. Freiberufler keine Aufwendungen. Nur die Aufwendungen für beruflich bedingte Fehler, die der Unternehmer selbst trägt, bucht er auf das Konto "Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle" 2006 (SKR 03) bzw. 7552 (SKR 04).
Buchungssatz:
Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle |
|
an Bank |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Schadensverursachung auf Baustelle
Wolfgang Müller ist als Baggerführer bei Bauunternehmer Hans Groß angestellt. Während Aushubarbeiten für einen Anbau beschädigt Wolfgang Müller den Pkw von Gerd Klein. Hans Groß kommt für die Reparaturaufwendungen in Höhe von insgesamt 1.500 EUR auf.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
2006/7552 |
Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle |
1.500 |
1200/1800 |
Bank |
1.500 |
3 Bei betrieblicher Veranlassung des Schadens besteht Betriebsausgabenabzug
Sind Schadensersatzleistungen betrieblich veranlasst, können sie als Betriebsausgaben abgezogen werden. Ein betrieblicher Anlass ist beispielsweise gegeben, wenn der Schaden bei Ausübung der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit entsteht oder wenn schlechte Waren geliefert oder schlechte Werkleistungen ausgeführt werden. Auch im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens verhängte Auflagen zur Schadenswiedergutmachung stellen Betriebsausgaben dar, soweit ein Zusammenhang zwischen dem Schaden und der betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit besteht.
Wann ein betrieblicher oder beruflicher Zusammenhang besteht
Ein betrieblicher oder beruflicher Zusammenhang ist demnach z. B. gegeben, wenn:
- von 10 bestellten Tischen 3 Tische Kratzer aufweisen,
- dem Rechtsanwalt im Rahmen der Mandatsbetreuung ein Beratungsfehler unterläuft,
- dem Chirurg im Rahmen der Operation ein Behandlungsfehler unterläuft
Hingegen wird ein Kausalzusammenhang mit der betrieblichen Veranlassung nach ständiger Rechtsprechung des BFH z. B. abgelehnt bei:
- durch einen Röntgenarzt verursachte genetische Strahlenschäden von Kindern und
- Veruntreuungen von Vermögen durch einen Nachlasspfleger.
Betriebsausgabenabzug bei Einnahmen-Überschussrechnern
Einnahmen-Überschussrechner können betrieblich veranlasste Schadensersatzleistungen direkt als Betriebsausgaben abziehen. Eine Bildung von Rückstellungen für ggf. zukünftige Inanspruchnahmen auf Schadensersatzleistungen kommt hier nicht in Betracht.
4 Besonderheiten bei Bilanzierern: Bei drohender Inanspruchnahme aus einer Schadensersatzverpflichtung Rückstellung bilden
Droht einem Bilanzierer ernsthaft die Gefahr, aus einer Schadensersatzverpflichtung in Anspruch genommen zu werden, muss er hierfür eine Rückstellung passivieren. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt regelmäßig in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags. Zu beachten ist hierbei das Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Bei diesen ist der voraussichtliche Erfüllungsbetrag mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen.
Gleiches gilt für die Prozesskosten (z. B. Anwalts- oder Gerichtskosten) aus einem anhängigen Schadensersatzprozess, wenn der Prozessausgang aller Voraussicht nach zumindest teilweise zugunsten des Klägers ausgehen wird. Erst nach endgültiger und rechtskräftiger Entscheidung kann die Rückstellung für Prozesskosten aufgelöst werden.
5 Zahlung der Schadenssumme durch Haftpflichtversicherung
Derjenige, dem ein Fehler unterlaufen ist, ist schadensersatzpflichtig. Liegt die Ursache im betrieblichen Bereich, ist der Schadensersatz betrieblich verursacht. Übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden insgesamt, dann entstehen dem schadensersatzpflichtigen Unternehmer keine Aufwendungen. Soweit die Haftpflichtversicherung den Schaden gegenüber dem Geschädigten direkt reguliert, ist die Folge, dass der Unternehmer den Vorgang mangels Aufwendungen insgesamt nicht bucht. Zahlt die Haftpflichtversicherung nur einen Teil des Schadens, z. B. weil ein Selbstbehalt vereinbart wurde, entstehen dem Unternehmer nur Aufwendungen in Höhe seines Anteils.
Erstattungen durch die Haftpflichtversicherung
Dem Architekten Braun ist ein Fehler unterlaufen. Nach Abstimmung mit dem Architekten lässt sein Kunde, Herr Huber, den Schaden von einem Handwerker reparieren. Der Handwerker wurde von Herrn Huber beauftragt. Der Handwerker stellt Herrn Huber einen Betrag von 3.000 EUR zuzüglich 570 EUR Umsatzsteuer in Rechnung. Herr Huber kann aus dieser Rechnung einen Vorsteuerabzug von 570 EUR geltend machen...