Von der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO zu unterscheiden sind gesetzliche Pauschalierungen, z. B. in § 50 Abs. 4 EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen oder in § 40 EStG zur pauschalen Lohnsteuerfestsetzung. Diese dienen typisierend der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Entsprechendes gilt für typisierende Verwaltungsvorschriften, z. B. die Reisekostenregelungen der Lohnsteuerrichtlinien oder die amtlichen AfA-Tabellen zur Schätzung der Nutzungsdauer abnutzbarer Wirtschaftsgüter. Die dortigen Pauschalierungen sind auch von den FG zu beachten, sofern sie nicht zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen.[1]

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