(Übertragung auf die Tochter; deswegen auch Verzicht auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung; keine Belastungen in Abteilungen II und III; keine Gegenleistung; keine Auflage)
Herr A [Name, Adresse, Beruf]
- nachfolgend Schenker genannt -
und
seine Tochter B, [Name, Adresse, Beruf; das Verwandtschaftsverhältnis ist im Hinblick auf die Steuerklasse bzw. den Tarif bei der Schenkungssteuer und Steuerbefreiungen festzustellen und aufzunehmen]
- nachfolgend Beschenkte genannt -
schließen vor dem Notar ...................................am ................................... folgenden Schenkungsvertrag:
§ 1 Grundbuchstand
Im Grundbuch des Amtsgerichts _______ für _______ Band ____ ist in Blatt ___ unter laufender Nummer ___ des Bestandsverzeichnisses der Schenker als Alleineigentümer folgenden Grundstücks der Gemarkung _____ eingetragen:
Flurstück Nr. ___ zu ____ qm.
Das Grundstück ist frei von Lasten in Abteilung II und III des Grundbuchs.
§ 2 Schenkung
(1) Der Schenker schenkt der Beschenkten das unter § 1 dieses Vertrags näher bezeichnete Grundstück mit allen Rechten, Pflichten, Bestandteilen und dem Zubehör zum Alleineigentum.
(2) Die Beschenkte nimmt die Schenkung an.
§ 3 Auflassung
Die Vertragsparteien erklären, sich über den Übergang des Eigentums am Grundstück vom Schenker an die Beschenkte einig zu sein. Sie bewilligen und beantragen die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch.
Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung wünschen die Beteiligten nicht.
§ 4 Besitz, Nutzungen, Lasten
(1) Der Besitz am geschenkten Grundstück geht mit Wirkung ab ___.___.______ auf die Beschenkte über.
(2) Mit dem genannten Tage gehen auch die Nutzungen, Lasten, insbesondere die laufenden Steuern und öffentlichen Abgaben, die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung, die Verkehrssicherungspflicht sowie Rechte und Verpflichtungen aus den das Grundstück und Gebäude betreffenden Versicherungsverträgen auf die Beschenkte über.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
Alternativ
Variante 1: Gewährleistung und Haftung nach BGB
Die Sorgfaltspflicht sowie die Haftung für Sach- und Rechtsmängel richtet sich nach den §§ 521 - 524 BGB.
Alternativ
Variante 2: Ausschluss der Haftung
Die Haftung des Schenkers für Sachmängel wird ausgeschlossen.
§ 6 Kosten und Steuern, Wert
Die Kosten der Beurkundung und des Vollzugs dieses Vertrags sowie eine etwa anfallende Schenkungsteuer trägt die Beschenkte.
Den Einheitswert des Grundstücks geben die Parteien mit ______ EUR, den Verkehrswert mit _______ EUR an.
§ 7 Hinweise des Notars
Der Notar hat die Erschienenen insbesondere auf folgendes hingewiesen:
- Der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ist nicht der Abschluss dieses Vertrags, sondern die Umschreibung im Grundbuch.
- Schenkungen unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.
- Eine Eintragung der Eigentumsänderung erfolgt erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
- Der überlassene Grundbesitz haftet für rückständige öffentliche Lasten und Abgaben.
- Die Parteien haften im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch für die Kosten, unbeschadet der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarung über die Kostentragung.
- Alle getroffenen Vereinbarungen müssen richtig und vollständig beurkundet sein. Anderenfalls ist unter Umständen der gesamte Vertrag nichtig. Die Beteiligten erklären hierzu, dass keine Nebenabreden bestehen.
- Der Schenker kann die Schenkung gemäß § 528 BGB wegen Verarmung zurückfordern oder gemäß § 530 BGB wegen groben Undanks widerrufen.
- Der Notar ist nicht zur Beratung über die steuerlichen Folgen des Vertrages verpflichtet; eine solche Beratung hat er auch nicht übernommen; er hat den Erschienenen geraten, diesen Vertrag vor Unterzeichnung im Entwurf durch einen Steuerberater prüfen zu lassen.
§ 8 Notarermächtigung
Die Vertragsparteien ermächtigen den Notar für sie einzuholen und entgegenzunehmen:
- Vollzugsmitteilungen des Grundbuchamts,
- zur Lastenfreistellung erforderliche Unterlagen, insbesondere Löschungen und Pfandfreigaben,
- für diesen Vertrag unter Umständen erforderliche Genehmigungen.
Die Erschienen ermächtigen den Notar, Teilvollzug dieser Urkunde zu beantragen, Anträge zu stellen, zurückzunehmen und erneut zu stellen sowie Rangbestimmungen zu treffen.
§ 9 Ausfertigungen
Von dieser Urkunde erhalten:
Jeder Vertragsteil eine Ausfertigung, das Grundbuchamt beglaubigte Abschrift, das jeweils zuständige Finanzamt als Grunderwerbsteuer-Stelle einfache und als Schenkungsteuer-Stelle beglaubigte Abschrift.
Das Protokoll wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben.
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(Notar) |
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, den |
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(Schenker) |
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(Beschenkter) |
Alternativ
Variante 1: Vereinbarung eines Rückübertragungsrechts zugunsten des Schenkers für den Fall der Weiterveräußerung zu Lebzeiten des Schenkers
Ergänzung des Vertragss um eine Klausel folgenden Inhalts:
§ 5 a Rückübertragungsvorbehalt
(1) Die Beschenkte...