Rz. 19

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein behördliches Register, welches von der Bundesnetzagentur geführt wird und das alle Anlagen und Einheiten des deutschen Energiesystems enthält. Im MaStR müssen alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher sowie die Stammdaten von Anlagen- und Netzbetreibern und Energielieferanten registriert werden. Rechtsgrundlage für das Marktstammdatenregister ist § 111e EnergiewirtschaftsgesetzEnWG – und die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (MarktstammdatenregisterverordnungMaStRV –).[1] Das MaStR ist grundsätzlich von jedermann nutzbar und im Internet abrufbar (www.marktstammdatenregister.de). Nach § 16 Abs. 3 Nr. 7 MaStRV eröffnet die Bundesnetzagentur den Finanzbehörden des Bundes und der Länder auf Anforderung einen Zugang zu Daten, die nach § 15 Abs. 1 MaStRV nicht veröffentlicht werden. Dies gilt auch für personenbezogene Daten, soweit die Finanzbehörden diese Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.[2]

[1] Schmidt, NWB 14/2023, 965, 966.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?