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Schweizer Altersrente unterfällt nicht dem Kassenstaatsprinzip

Prof. Dr. Dietmar Gosch
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Leitsatz

Versorgungsleistungen einer Schweizer Pensionskasse an einen vormals im Schweizer öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer, die auch auf Beitragsleistungen des Arbeitnehmers beruhen, unterfallen nicht dem Kassenstaatsprinzip des DBA-Schweiz 1971/1992.

 

Normenkette

Art. 18, Art. 19 Abs. 1 S. 1, Art. 21 DBA-Schweiz 1971/1992

 

Sachverhalt

Die Klägerin hatte ihren Wohnsitz im Streitjahr in Deutschland. Sie war bis zu ihrer Pensionierung im Jahr 1984 in einem nach Schweizer Recht öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis in der Schweiz beschäftigt. Während des Beschäftigungsverhältnisses hatten sie und ihr Arbeitgeber Beiträge zur beruflichen Alters- und Invaliditätsvorsorge an Pensionskassen erbracht. Bei diesen Pensionskassen handelte es sich um öffentlich-rechtliche Einrichtungen zur "beruflichen Vorsorge" der Arbeitnehmer von Bund, Kantonen, Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Diese Form der Vorsorge war seinerzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Im Streitjahr bezog die Klägerin von der Pensionskasse eine Altersrente, von der eine Quellensteuer einbehalten und an die Eidgenössische Steuerverwaltung abgeführt wurde. Das FA unterwarf den Ertragsanteil dieser Rente der ESt und rechnete die Schweizer Quellensteuer an.

Die Klägerin war der Auffassung, bei der gezahlten Altersrente handle es sich um ein Ruhegehalt i.S.d. Art. 19 DBA-Schweiz 1971/1992, das ausschließlich in der Schweiz als Zahlstaat/Kassenstaat zu versteuern sei. Ihre Klage blieb ohne Erfolg (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2009, 3 K 4130/08, Haufe-Index 2292349, EFG 2010, 780).

 

Entscheidung

Auch der BFH half der Revision der Klägerin nicht ab:

Die der Klägerin im Streitjahr zugeflossene Altersrente sei nicht als Ruhegehalt i.S.d. Art. 19 DBA-Schweiz 1971/1992 anzusehen. Denn s...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Schweizer Altersrente unterfällt nicht dem Kassenstaatsprinzip  Leitsatz (amtlich) Versorgungsleistungen einer Schweizer Pensionskasse an einen vormals im Schweizer öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer, die auch auf ...

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