Ein Unternehmen hat Schulden in Fremdwährung aus dem Erwerb von Vermögenswerten. Nach dem Erwerb der Vermögenswerte ist die Berichtswährung einer erheblichen Abwertung oder einem Verfall unterworfen. Daraus entstehen wesentliche Währungsverluste, wenn Schulden zum Stichtagskurs gemäß IAS 21.11 (a) bewertet werden. Die alternativ zulässige Methode in IAS 21.21 verlangt die Erfüllung mehrerer Bedingungen, damit ein Unternehmen solche Währungsverluste dem Buchwert des dazugehörenden Vermögenswertes hinzurechnen darf.

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