Besteht aufgrund ihres Güterkreises / ihrer Geschäftspartner / beteiligter Länder die Notwendigkeit einer Ausfuhrgenehmigung, muss grundsätzlich ein formgebundener Antrag auf Erteilung einer Ausfuhr- / Verbringungsgenehmigung beim BAFA gestellt werden.

Genehmigungsanträge werden vollelektronisch im ELAN K2 System des BAFAs unter Angabe der EORI-Nummer (Stichwortverzeichnis) gestellt. Voraussetzung dafür ist die Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen. Dieser ist für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften im Unternehmer persönlich verantwortlich und muss Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sein.

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