zwischen

Firma ..., ..., ...,

- nachfolgend "Auftraggeber" genannt -

und

Firma ..., ..., ...,

- nachfolgend "Auftragnehmer" genannt -

- gemeinsam "Parteien" genannt -

Präambel

Der Auftraggeber ist ein im Bereich (Branchenbeschreibung) tätiges Unternehmen.

Der Auftragnehmer ist ein auf die Entwicklung und Herstellung von Software, IT-Businesslösungen und Cloud-Anwendungen spezialisiertes Unternehmen.

Der Auftragnehmer möchte ein neues Softwaresystem für (betrieblicher Verwendungszweck) einsetzen. Die geforderten Systemkomponenten und Funktionalität des Gesamtsystems sollen nach dem definierten Anforderungsprofil sichergestellt sein.

Die Parteien vereinbaren hierfür die Entwicklung der Software durch den Auftragnehmer zu den nachfolgenden Konditionen:

Praxishinweis
Es empfiehlt sich, dass sich der Softwarelieferant als Auftragnehmer als besonders herausragendes Fachunternehmen "selbst beweihräuchert" und – sofern man dies belastbar, ggf. aus der Unternehmens-Website ableiten und sagen kann –, mit einschlägiger Branchenerfahrung darstellt. Hintergrund ist, dass dies als Geschäftsgrundlage und Beweiserleichterung für die Expertise und das besondere Knowhow für den Auftraggeber im Konfliktfall vorteilhaft ist.

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 In diesem Vertrag und seinen Anlagen sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt.

1.2 Die zugehörigen Nachträge sind bei Unterzeichnung Bestandteil des vorliegenden Vertrags.

1.3 Eine Einbeziehung und Geltung der AGB der Parteien erfolgt ausdrücklich nicht.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen, des vertragszugehörigen Leistungsscheins mit den Spezifikationen der Software gemäß Anlage 1 und nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die im Leistungsschein näher bezeichnete Software mit zugehöriger Dokumentation (im Folgenden "Erstellungsprodukte") zu entwickeln und dem Auftraggeber auf Datenträger zu den unter § 56 dieses Vertrags definierten Nutzungsbedingungen zu übergeben oder online zugänglich zu machen.

[1]

2.2 Soweit im Leistungsschein gesondert vereinbart, erarbeitet der Auftragnehmer zunächst ein fachliches Feinkonzept als Grundlage der weiteren Software-Entwicklung.

Der Auftraggeber wird dieses fachliche Feinkonzept umgehend nach Vorlage prüfen und dessen Billigung oder Änderung mitteilen.

[2]

Alternativ

(Anpassung:) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen, des vertragszugehörigen Leistungsscheins und nach dem Stand von Wissenschaft und Technik die im Leistungsschein näher bezeichnete Software mit zugehöriger Dokumentation an die im Leistungsschein definierten Anforderungen anzupassen und dem Auftraggeber auf Datenträger zu den unter § 6 dieses Vertrags definierten Nutzungsbedingungen zu übergeben oder online zugänglich zu machen.

2.4 Die zu erstellende Dokumentation enthält

  • eine alle Funktionen erfassende Bedienungsanleitung,
  • Dateienübersichten, Satzbeschreibungen, Schnittstellendefinitionen,
  • eine Entwicklungs- bzw. Anpassungsdokumentation einschließlich Testberichten sowie
  • sonstiges Material je nach Vereinbarung im Leistungsschein.

2.4 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer diejenigen Entwicklungsmittel, Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für die Durchführung der Erstellungsarbeiten erforderlich sind, insbesondere also Rechenzeiten auf der auftraggeberseitigen Anlage, Geräte, Programme, Datenbanken, Schnittstellenspezifikationen etc. Die entsprechende Festlegung erfolgt im Leistungsschein.

[3]

§ 3 Entwicklungsstufen

Es wird vereinbart, dass eine problemorientierte Anwendungssoftware erstellt wird. Die Einzelheiten der beauftragten Erstellungsleistungen werden im Leistungsschein von den Vertragsparteien festgelegt.

Alternativ

Es wird vereinbart, dass ein Programm (oder: Programmpaket) nach den Vorgaben des IT-Pflichtenhefts gemäß Anlage 2 erstellt wird, das die Vertragsparteien erarbeitet und geprüft haben.

Alternativ

Es wird vereinbart, dass eine vollständige Systemplanung und -realisierung durchzuführen ist. Die Einzelheiten der beauftragten Erstellungsleistungen werden im Leistungsschein von den Vertragsparteien festgelegt.[4]

Alternativ

Vereinbart wird, dass der Auftragnehmer auf der Basis des vom Auftraggeber erarbeiteten und vorliegenden Lastenhefts gemäß Anlage 3 für eine Software-Erstellung eine Machbarkeitsstudie erstellt. Der Auftraggeber wirkt an der Erstellung der Machbarkeitsstudie im erforderlichen Umfang mit, der im Leistungsschein näher aufgeschlüsselt wird. Auf der Basis dieser Machbarkeitsstufe wird der Auftraggeber über die Vergabe des Erstellungsauftrags entscheiden.

Alternativ

Es wird vereinbart, dass eine vorhandene Systemsoftware auf neue Spezifikationen umgestellt wird. Die Einzelheiten der beauftragten Erstellungsleistungen werden im Leistungsschein (Anlage 1) von den Vertragsparteien festgel...

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