Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Periodengerechte Gewinnabgrenzung
- Keine andere Zuordnung
- Sammelposten/Auffangposten
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Sonstige Vermögensgegenstände |
1500 |
1300 |
|
Sonstige Vermögensgegenstände |
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit bis 1 Jahr |
1501 |
1301 |
|
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit bis 1 Jahr |
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit größer 1 Jahr |
1502 |
1302 |
|
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit größer 1 Jahr |
Bank |
1200 |
1800 |
|
Bank |
So kontieren Sie richtig!
Sonstige Vermögensgegenstände sind ein Sammelposten/Auffangposten für Ansprüche, die keinen anderen Bilanzpositionen für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zugeordnet werden können. Die Buchung erfolgt auf das gleichnamige Konto "Sonstige Vermögensgegenstände" 1500/1300 (SKR 03/04).
Die Gegenbuchung erfolgt beispielsweise auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Sonstige Vermögensgegenstände |
|
an Bank |
2 Praxis-Beispiele für Ihre Buchhaltung: Bonuszahlung nach dem Bilanzstichtag
Hans Groß ist selbstständiger Handwerker (eK). Aufgrund der Abnahmemenge des Jahres 01 erhält er von seinem Rohstoffhändler einen jährlichen Bonus in Höhe von 5 % des abgenommenen Netto-Warenwertes. Die Berechnung des Bonus erfolgt regelmäßig im Februar des Folgejahres, weil erst dann die tatsächliche Abnahmemenge von Groß festgestellt werden kann. Laut vertraglicher Vereinbarungen steht Groß der Bonus zum 31.12. eines jeden Jahres zu, wenn er einen Mindestjahresumsatz von 10.000 EUR erreicht hat. Für das Jahr 01 hat Groß den Mindestumsatz geschafft, dies ergibt sich aus seinem Kreditorenkonto für den Rohstoffhändler. Der Bonus, den Groß von seinem Rohstoffhändler erhält, beträgt 3.000 EUR zzgl. 570 EUR Umsatzsteuer. Hans Groß verteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung).
Folge:
Hans Groß muss in seiner Bilanz zum 31.12.01 den Bonus (= 3.570 EUR) als sonstigen Vermögensgegenstand erfassen. Den Nettobetrag (= 3.000 EUR) verbucht er dabei als sonstige betriebliche Erlöse. Außerdem muss er noch die Umsatzsteuer (= 570 EUR) erfassen, da diese für den Dezember 01 angemeldet und abgeführt werden muss. Hierfür sollte der Unternehmer Groß eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung bei seinem zuständigen Finanzamt einreichen.
Buchungsvorschlag zum 31.12.01
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1500/1300 |
Sonstige Vermögensgegenstände |
3.570 |
8640/4836 |
Sonstige betriebliche Erträge 19 % USt |
3.570 |
DATEV-Automatikkonto
Das Konto 8640/4836 (SKR 03/04) ist ein Automatikkonto, sodass sich die separate Buchung der Umsatzsteuer erübrigt.
3 Was sind sonstige Vermögensgegenstände?
"Sonstige Vermögensgegenstände" ist ein Sammelposten/Auffangposten für alle nicht an anderer Stelle (wie z. B. den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) auszuweisenden Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Die Position "Sonstige Vermögensgegenstände" findet sich in der Bilanz eines Unternehmens unter dem Gliederungspunkt B II Nr. 4 nach § 266 Abs. 2 HGB. Dazu gehören beispielsweise Gehaltsvorschüsse, Kostenvorschüsse (keine Anzahlungen), Steuererstattungsansprüche, aber auch antizipierte Posten, also Erträge vor dem Bilanzstichtag, wobei die Zahlungen aber erst danach fließen.
4 Antizipierte Posten sind im Anhang zu erläutern
Werden unter dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, so müssen nach § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB Beträge, die einen größeren Umfang haben, im Anhang erläutert werden. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Verpflichtung dieser Angabe befreit.
Sollte der Ausweis einer Forderung gegenüber einem Gesellschafter unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen" erfolgen, ist dieser Betrag durch einen Davon-Vermerk kenntlich zu machen.
5 Verkauf nicht mehr genutzter Wirtschaftsgüter
Ebenfalls sind unter dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" Forderungen aus der Weiterveräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens auszuweisen, die entweder nicht mehr ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden oder nicht mehr gebraucht werden.
Verkauf eines nicht mehr benötigten Firmenwagens
Hans Groß hat in seinem Betriebsvermögen 2 Firmenwagen. Da sein Prokurist aus Altersgründen ausgeschieden ist und er die Stelle nicht mehr neu besetzt, verkauft er den Firmenwagen für 5.000 EUR zzgl. 19 % USt. Der Firmenwagen steht noch mit einem Erinnerungswert von 1 EUR zu Buche.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1500/1300 |
Sonstige Vermögensgegenstände |
5.950 |
0320/0520 |
Pkw |
1 |
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8820/4845 |
Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) |
5.950 |
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Bei den Konten 8820/4845 (SKR 03/04) handelt es sich im DATEV-Kontenrahmen um Automatikkonten, weshalb die Umsatzsteuer (19 %) nicht extra verbucht werden muss.
6 Verkauf von für den Betrieb unüblichen Erzeugnissen
Werden Wirtschaftsgüter oder Vermögensgegenstände veräußert, die nicht zu den für den Betrieb üblichen Handelswaren oder Erzeugnissen gehören, müssen die Kaufpreisforderungen aus diesen unü...