Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Erlöse 7 % USt 8300 4300   Umsatzerlöse
Erlöse 5 % USt 8305 4305   Umsatzerlöse
Erlöse 19 % USt 8400 4400   Umsatzerlöse
Erlöse 16 % USt 8415 3305   Umsatzerlöse

So kontieren Sie richtig!

Die Lieferung von verkaufsfertig zubereiteten Speisen unterliegt mit 7 % der Umsatzsteuer. Diese Umsätze bucht der Unternehmer auf das Konto "Erlöse 7 % USt" 8300 (SKR 03) bzw. 4300 (SKR 04). Ist die Abgabe von warmen und/oder kalten Speisen mit zusätzlichen Dienstleistungen verbunden, handelt es sich um eine sonstige Leistung, die in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Nur die Abgabe von Getränken unterliegt dem Regelsteuersatz. Die Abgabe der Speisen bucht der Unternehmer auf das Konto "Erlöse 7 % USt" 8300 (SKR 03) bzw. 4300 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Kasse

an Erlöse 7 % USt (in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023)

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