Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Erlöse 7 % USt | 8300 | 4300 | Umsatzerlöse | |
Erlöse 5 % USt | 8305 | 4305 | Umsatzerlöse | |
Erlöse 19 % USt | 8400 | 4400 | Umsatzerlöse | |
Erlöse 16 % USt | 8415 | 3305 | Umsatzerlöse |
So kontieren Sie richtig!
Die Lieferung von verkaufsfertig zubereiteten Speisen unterliegt mit 7 % der Umsatzsteuer. Diese Umsätze bucht der Unternehmer auf das Konto "Erlöse 7 % USt" 8300 (SKR 03) bzw. 4300 (SKR 04). Ist die Abgabe von warmen und/oder kalten Speisen mit zusätzlichen Dienstleistungen verbunden, handelt es sich um eine sonstige Leistung, die in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Nur die Abgabe von Getränken unterliegt dem Regelsteuersatz. Die Abgabe der Speisen bucht der Unternehmer auf das Konto "Erlöse 7 % USt" 8300 (SKR 03) bzw. 4300 (SKR 04).
Buchungssatz:
Kasse |
an Erlöse 7 % USt (in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023) |
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