Mit dem Wachstumschancengesetz soll der Durchschnittssteuersatz und die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte ab dem Besteuerungszeitraum 2024 von 9 % auf 8,4 % gesenkt werden (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG).
Anmerkung der Redaktion
Zur Umsetzung dieser Maßnahme im finalen Wachstumschancengesetz[1] basierend auf der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses[2] siehe hier.
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