Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Das Finanzamt kann von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags absehen, wenn die Säumnis entschuldbar erscheint.
Der Verspätungszuschlag gehört zu den steuerlichen Nebenleistungen. Das bedeutet, dass er das Schicksal der Steuer, weswegen der Verspätungszuschlag verhängt wurde, teilt.
Ein Verspätungszuschlag ist festzusetzen, wenn eine Steuererklärung, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt bezieht,
- nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres oder nicht binnen 14 Monaten nach dem Besteuerungszeitpunkt,
- in den Fällen des § 149 Abs. 2 Satz 2 AO (Land- und Forstwirte) nicht binnen 19 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres oder nicht binnen 19 Monaten nach dem Besteuerungszeitpunkt oder
Festsetzung eines Verspätungszuschlags
Der Möbelhändler Franz Skoda hat wiederholt seine Umsatzsteuervoranmeldung nicht abgegeben und den entsprechenden Vorauszahlungsbetrag nicht geleistet. Das Finanzamt hat daraufhin gegen Skoda einen Verspätungszuschlag von 500 EUR verhängt.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4396/6436 |
Steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder |
500 |
1200/1800 |
Bank |
500 |
5.3.1 Voraussetzung der Festsetzung von Verspätungszuschlägen: Keine oder verspätete Abgabe einer Steuererklärung
Wird der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung(en) nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Steuererklärungen in diesem Sinne sind die "normalen" Steuererklärungen, die Steueran- und Steuervoranmeldungen sowie die Feststellungserklärungen.
Im Bereich der Umsatzsteuer muss beachtet werden, dass die Finanzverwaltung zu mehrfachen Festsetzungen berechtigt ist. Das kann bspw. der Fall sein, wenn die Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Umsatzsteuerjahreserklärungen abgegeben werden muss. Hier kann das Finanzamt 2-mal einen Verspätungszuschlag festsetzen.
5.3.2 Fälle, in denen kein Verspätungszuschlag festgesetzt wird
Da der Verspätungszuschlag den betroffenen Steuerpflichtigen veranlassen soll, künftig seine Steuererklärungen abzugeben und seine Steuerschuld pünktlich zu bezahlen, kann er seinen Sinn nicht erfüllen, wenn der Steuerpflichtige die betreffende Frist ohne jegliches Verschulden überschritten hat.
So kann nach Auffassung des BFH Krankheit des Erklärungspflichtigen ein Entschuldigungsgrund sein, nicht aber Arbeitsüberlastung oder eine Erkrankung Angehöriger.
Das Finanzamt wird regelmäßig dann ein Verschulden zur Last legen, wenn Steuererklärungen wiederholt nicht oder nicht fristgemäß abgegeben wurden. Dasselbe gilt, wenn ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt wurde, das Finanzamt diesen Antrag bewilligt hat und diese Frist nicht eingehalten wurde.
Ein Verspätungszuschlag wird nicht festgesetzt, wenn
- das Finanzamt die Frist für die Abgabe einer Steuererklärung nach § 109 AO verlängert hat oder rückwirkend verlängert hat,
- die Steuer auf null Euro oder einen negativen Betrag festgesetzt wurde,
- die festgesetzte Steuer die Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht übersteigt oder
5.3.3 Kein Verspätungszuschlag bei nicht ordnungsgemäßer Fristbegründung
Setzt das Finanzamt eine Frist für die vorzeitige Abgabe der Steuererklärung, muss es diese konkret begründen. Andernfalls ist die Fristsetzung rechtswidrig. Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt die vorzeitige Abgabe der Steuererklärung gefordert. Allerdings war aus der formelhaften Begründung, das Finanzamt handele im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung des Besteuerungsverfahrens nicht ersichtlich, aus welchem konkreten Grund die Abgabefrist verkürzt wurde. Wegen dieses Verfahrensmangels sei die Aufforderung zur vorzeitigen Abgabe der Steuererklärung rechtswidrig und der Verspätungszuschlag aufzuheben.
5.3.4 Verspätungszuschlag bei Verweigerung der elektronischen Voranmeldung
Wenn der Steuerpflichtig (Unternehmer) sich weigert, seine Voranmeldungen elektronisch ab...