Bei der Anwendung des Zolltarifs bzw. der Einreihung der Waren zu den einzelnen Kapiteln, Positionen und Unterpositionen (Tarifierung) gelten allgemein die Grundsätze nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV; vgl. Teil I Titel I Abschn. A des TARIC). Des Weiteren können die als Verwaltungsanweisungen vom BMF herausgegebenen Erläuterungen zum Zolltarif zu Rate gezogen werden. Das BMF gibt diese Erläuterungen im Internet unter "Zoll online" und dort unter dem elektronischen Zolltarif "EZT-Online" als "Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur" heraus. Sie sind gegliedert nach den Allgemeinen Vorschriften (AV), Abschnitten, Kapiteln (ggf. Teilkapiteln) und Positionen (mit Unterpositionen) der Nomenklatur.

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