Die Homeoffice-Pauschale kann in den Steuererklärungen für die Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022 geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Homeoffice-Pauschale in Höhe von maximal 600 EUR (5 EUR pro Tag für maximal 120 Tage) kann in den Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022 als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden.

Damit ist die Homeoffice-Pauschale ein fester Bestandteil der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben für die Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022 und damit dem Einkommensteuergesetz geworden.

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