Nein, die Homeoffice-Pauschale wird auf den Werbungskosten-Pauschbetrag angerechnet. Sollten Sie also durch den Ansatz der Homeoffice-Pauschale allein für 120 Tage, mithin 600 EUR, nicht über den Werbungskosten-Pauschalbetrag von 1.230 EUR (bis einschließlich 2020 1.000 EUR kommen, wirkt sich die Homeoffice-Pauschale nicht einnahmenmindernd aus.

 
Hinweis

Die Aufwendungen für Werbungskosten müssen über dem Werbungskosten-Pauschbetrag liegen

In der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer eines Arbeitnehmers ist der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 EUR (bis einschließlich 2020 1.000 EUR) bereits mit einberechnet. Der Arbeitnehmer muss also mit seinen beruflich veranlassten Aufwendungen erst einmal über die 1.230 EUR (bis einschließlich 2020 1.000 EUR) Werbungskosten-Pauschbetrag kommen, damit sich überhaupt eine steuerliche Auswirkung zu seinen Gunsten ergibt.

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