Anstellungsvertrag der ABC GmbH mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer XYZ
Anstellungsvertrag zwischen der ABC - GmbH
und
Herrn/Frau XYZ als Geschäftsführer
Vertragseinleitung:
Herr/Frau XYZ wurde mit Gesellschafterbeschluss vom TT.MM.JJJJ zum alleinvertretungsberechtigten/gemeinschaftlich mit einem weiteren Geschäftsführer/mit einem Prokuristen zum vertretungsberechtigten Geschäftsführer der ABC - GmbH bestellt. Im nachfolgenden Anstellungsvertrag wird geregelt, wie die Parteien ihre beiderseitigen Rechte und Pflichten, die aus der Bestellung resultieren, im Einzelnen vereinbaren.
§§ XX Sonstige Vereinbarungen
§ XX Bezüge
Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit
1) ein festes Jahresbruttogehalt von _____ EUR, das in zwölf gleichen Monatsraten jeweils am Monatsende zu zahlen ist. Im Falle von Krankheit erfolgt eine Gehaltsfortzahlung an den Geschäftsführer für die Dauer von bis zu ___ Monaten. Wird der Geschäftsführer auf Dauer unverschuldet an der Ausübung seiner Dienste verhindert sein, die nicht Folge einer leichtsinnigen unverantwortlichen Selbstgefährdung ist, so behält er gleichwohl einen Gehaltsanspruch für die Dauer von ___ Monaten nach dem Eintritt des Verhinderungsfalles.
2) ferner eine Gewinntantieme in Höhe von ___% der im nachfolgenden § XX genannten Bemessungsgrundlage, jedoch höchstens 25 % der Gesamtbezüge (einschließlich Versorgungszusage (§ XX) und aller sonstiger Leistungen (§ XX - § XX). Sofern weitere vertretungsberechtigte Geschäftsführer/Prokuristen bestellt sind, dürfen die Gesamttantiemen aller geschäftsführenden Personen in Summe 50 % der im nachfolgenden § XX genannten Bemessungsgrundlage nicht überschreiten.
Durch die Vergütungen sind sämtliche Ansprüche auf Vergütung von Überstunden, Sonntags-, Feiertags- oder Mehrarbeit abgegolten.
Die Gesellschafterversammlung überprüft im Abstand von drei Jahren die Bezüge des Geschäftsführers auf ihre Angemessenheit und Vergleichbarkeit mit den Bezügen von Geschäftsführern vergleichbarer Unternehmen.
Der Geschäftsführer erhält Ersatz für alle Auslagen und Spesen, die durch Geschäftsreisen und sonstige Aufwendungen im Interesse der Gesellschaft entstehen. Soweit anhand von nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschbeträgen abgerechnet wird, hat der Geschäftsführer Anspruch auf die steuerlich höchst zulässigen Spesensätze.
Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Gestellung eines gesellschaftseigenen Pkw der Klasse ___. Sämtliche Betriebskosten trägt die Gesellschaft.
Das Kfz darf er sowohl für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als auch private Zwecke benutzen. Die auf diesen geldwerten Vorteil entfallende Steuer trägt der Geschäftsführer.
Alternativ
Dieses Fahrzeug darf nicht zu privaten Zwecken genutzt werden.
§ XX Tantieme
1) Für die Berechnung der Tantieme wird der Jahresüberschuss, der sich vor Abzug der Gewinntantieme für den/die Geschäftsführer und der als Aufwand verbuchten ertragsabhängigen Steuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag) ergibt, zugrunde gelegt. Sofern in Vorjahren, in denen der Geschäftsführer bereits verantwortlich war, ein Verlust erwirtschaftet worden ist, mindert ein noch bestehender Verlustvortrag die Bemessungsgrundlagen der Tantieme. Gewinnabhängige Rückstellungen und Verbindlichkeiten (insbesondere für Körperschaft- und Gewerbesteuer), laufende Rücklagen (die nach Gesetz oder nach der Satzung aus dem Jahresüberschuss in laufende Rücklagen einzustellen sind) sowie steuerliche Sonderabschreibungen und ein gebildeter Investitionsabzugsbetrag mindern die Bemessungsgrundlage nicht. Ausgleichend hierzu findet die spätere gewinnerhöhende Auflösung von Rücklagen und anderen Bilanzpositionen, deren Bildung zuvor auf die Bemessungsgrundlage keinen Einfluss hatte, für die Berechnung der Tantieme keine Berücksichtigung. Das Gleiche gilt für Zuschüsse oder Zulagen der öffentlichen Hand.
2) Eine nachträgliche Korrektur des körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Erhöhung oder Minderung), insbesondere aufgrund abweichender steuerlicher Veranlagung, die zugleich auch eine Änderung des Jahresüberschusses oder des Verlustvortrages bewirkt, führt zu einer Neuberechnung der Bemessungsgrundlage nach 1) und somit einer Korrektur der ursprünglichen Tantieme. Im Falle der Überzahlung hat der Geschäftsführer die Beträge der GmbH zu erstatten.
3) Für den Fall, dass der Geschäftsführer während des Geschäftsjahres in seine Funktion eintritt oder aus dieser Funktion ausscheidet, hat er nur Anspruch auf eine entsprechende zeitanteilige Tantieme.
4) Die Gewinntantieme ist unmittelbar (alternativ: ___ Monate) nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung fällig. Dies gilt auch, wenn ein wirksamer Feststellungsbeschluss nicht zustande kommt.
5) Wird der Vertrag aus wichtigem Grund von einer der Parteien gekündigt, so entfällt für das Jahr der Kündigung die Gewinntantieme.
6) Im Krankheitsfall oder bei sonstiger unverschuldeter Verhinderung des Geschäftsführ...