Der Teilwert eines neu hergestellten oder angeschafften abnutzbaren Anlageguts entspricht im Zeitpunkt seiner Anschaffung oder Herstellung den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1] An den folgenden Bilanzstichtagen entspricht der Teilwert den fortgeführten – um die AfA geminderten – Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei grundsätzlich von der Anwendung der linearen AfA-Methode auszugehen ist.[2]Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen und nach § 6b EStG oder R 6.6 EStR übertragene stille Reserven sind außer Acht zu lassen.[3] Auch bei bezuschussten Wirtschaftsgütern geht die Teilwertvermutung von den ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus.[4]

Die Umqua­li­fi­zie­rung von Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Her­stel­lungs­auf­wand wegen Anschaf­fungs­nähe nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG wirkt sich auf die Teil­wert­ver­mu­tung aus; eine Teil­wert­ab­schrei­bung kommt nur in Betracht, wenn der Teil­wert unter den Buch­wert in der Steu­er­bi­lanz sinkt.

[5]

Je kürzer der zeitliche Abstand zwischen Herstellungs-/Anschaffungszeitpunkt und dem maßgeblichen Bewertungsstichtag ist, desto stärker ist die Vermutung, dass Teilwert und Anschaffungs-/Herstellungsaufwand übereinstimmen, und desto größer sind auch die an den Nachweis einer Teilwertminderung zu stellenden Anforderungen.[6]

 
Praxis-Beispiel

Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Einzelgewerbetreibender A hat Anfang 2022 eine Maschine mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 5 Jahren für 50.000 EUR erworben und linear mit jährlich 20 % abgeschrieben (jährliche AfA: 10.000 EUR), sodass sich folgende Buchwerte ergeben:

 
Buchwert 31.12.2022 40.000 EUR
Buchwert 31.12.2023 30.000 EUR

Nach der Teilwertvermutung entsprechen die Anschaffungskosten von 50.000 EUR im Zeitpunkt der Anschaffung dem Teilwert. Zu den Bilanzstichtagen 31.12.2022 und 31.12.2023 geht die Teilwertvermutung dahin, dass der Teilwert der Maschine den um die AfA verminderten Anschaffungskosten, also dem Buchwert von 40.000 EUR bzw. 30.000 EUR, entspricht.

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