Ausländer ohne Wohnsitz, Niederlassung oder Zweigstelle in der Slowakischen Republik, die dort eine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit aufnehmen, müssen beim Finanzamt Bratislava I einen Registrierungsantrag einreichen. Auch Ausländer, die in einem anderen Mitgliedstaat für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind und (in Form von Versendungslieferungen) Gegenstände in die Slowakei liefern, deren Wert in einem Kalenderjahr 1.500.000 SKK (44.570 EUR) übersteigt, müssen bei diesem Finanzamt einen Registrierungsantrag einreichen. Liegt der Wert der Gegenstände, die in einem Kalenderjahr in Form von Versendungslieferungen in die Slowakei geliefert werden, nicht über 1.500.000 SKK (44.570 EUR), können Ausländer, die in einem anderen Mitgliedstaat für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, sich bei dem genannten Finanzamt Bratislava I freiwillig registrieren lassen. Ein Antrag auf Registrierung ist beim Finanzamt Bratislava I außerdem von Ausländern einzureichen, die in Form von Versendungslieferungen verbrauchsteuerpflichtige Gegenstände an natürliche Personen in der Slowakei zu deren Eigenverbrauch liefern.

In den Fällen der Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger ist die Verpflichtung einer Registrierung des ausländischen Unternehmers nicht vorgesehen. Eine freiwillige Registrierung ist in diesen Fällen möglich.

Kontaktadresse zur Registrierung:

Tax Office Bratislava I,

Radlinského 37, P.O.Box 89,

817 89 Bratislava 15,

SLOVAKIA

 
Tel.: +421 2 5737 8111
  +421 2 5737 8353

Fax: +421 2 5737 8900

E-mail: du.bal@ba.drsr.sk

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