Die EUSt kann in der USt-Voranmeldung für den VAZ angemeldet werden, in dem der zollamtliche Beleg über die Einfuhr vorliegt und in der gleichen Voranmeldung kann der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, sodass sich hinsichtlich der EUSt keine Vorabentrichtung ergibt, die erst später als Vorsteuer geltend gemacht werden könnte.

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