Als Mehrwertsteuernummer dient die Steuernummer mit vorangestelltem Ländercode SI.

Steuerpflichtige müssen die Steuerverwaltung darüber informieren, wann sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen. Ebenfalls mitzuteilen sind jegliche Änderungen in Bezug auf die wirtschaftliche Tätigkeit sowie gegebenenfalls die Einstellung der Tätigkeit.

Nicht in Slowenien ansässige Steuerpflichtige müssen im Antrag auf Ausstellung einer Mwst-Nummer die Angaben machen, die in Formular DDV-P3 (Beilage zur Durchführungsverordnung zum MwSt-Gesetz) vorgeschrieben sind. Das Formular kann auf der Website der Steuerverwaltung der Republik Slowenien abgerufen werden:

http://www.durs.gov.si/

sowie auf der Website des Ministeriums für Finanzen:

http://www.sigov.si/mf/slov/dav_reforma/predpisi.htm

Dem Formular DDV-P3 muss eine Bestätigung der zuständigen Behörde des Staates, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, beigelegt werden, welche bestätigt, dass der Steuerpflichtige in diesem Staat mehrwertsteuerpflichtig ist. Alternativ dazu kann auch ein Auszug aus dem Handelsregister bzw. Firmenbuch oder einem anderen Verzeichnis beigelegt werden, welcher beweist, dass der Steuerpflichtige eine Geschäftstätigkeit in dem Staat, in dem er ansässig ist, ausübt, sowie zusätzlich ein Vertrag oder Vorvertrag oder anderer Beweis aus dem hervorgeht, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, eine Geschäftstätigkeit in Slowenien auszuüben.

Steuerpflichtige Personen und nicht steuerpflichtige juristische Personen müssen die Steuerverwaltung informieren, wenn der Wert ihrer innergemeinschaftlichen Erwerbe im laufenden oder vorangegangenen Kalenderjahr über 10.000 EUR liegt.

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