Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Abziehbare Vorsteuer 1570 f. 1400 f.   Sonstige Vermögensgegenstände oder sonstige Verbindlichkeiten
Umsatzsteuer 1770 f. 3800 f.   Sonstige Vermögensgegenstände oder sonstige Verbindlichkeiten

So kontieren Sie richtig!

Als eigenständiges Konto für die abziehbaren Vorsteuern kann das Konto 1570 beim SKR 03 bzw. 1400 beim SKR 04 verwendet werden. Da Vorsteuerbeträge i. d. R. zusammen mit Anschaffungen bzw. Dienstleistungen gebucht werden, die für das Unternehmen in Anspruch genommen werden, werden die unterschiedlichen Vorsteuerkonten (gegliedert nach Steuersätzen) verwendet.

 

Buchungssatz:

Vorsteuern

an Bank oder Kasse

Für die Umsatzsteuer steht das Konto 1770 beim SKR 03 bzw. 3800 beim SKR 04 zur Verfügung. Auch wird die Umsatzsteuer i. d. R. nicht getrennt gebucht, sondern im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen Erlösen.

 

Buchungssatz:

Bank/Kasse/Forderungen

an Umsatzsteuer

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