Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Abziehbare Vorsteuer | 1570 f. | 1400 f. | Sonstige Vermögensgegenstände oder sonstige Verbindlichkeiten | |
Umsatzsteuer | 1770 f. | 3800 f. | Sonstige Vermögensgegenstände oder sonstige Verbindlichkeiten |
So kontieren Sie richtig!
Als eigenständiges Konto für die abziehbaren Vorsteuern kann das Konto 1570 beim SKR 03 bzw. 1400 beim SKR 04 verwendet werden. Da Vorsteuerbeträge i. d. R. zusammen mit Anschaffungen bzw. Dienstleistungen gebucht werden, die für das Unternehmen in Anspruch genommen werden, werden die unterschiedlichen Vorsteuerkonten (gegliedert nach Steuersätzen) verwendet.
Buchungssatz:
Vorsteuern |
an Bank oder Kasse |
Für die Umsatzsteuer steht das Konto 1770 beim SKR 03 bzw. 3800 beim SKR 04 zur Verfügung. Auch wird die Umsatzsteuer i. d. R. nicht getrennt gebucht, sondern im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen Erlösen.
Buchungssatz:
Bank/Kasse/Forderungen |
an Umsatzsteuer |
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