Eine GmbH stellt Leistungspakete zusammen, die sie an Busreiseunternehmer verkauft, die Pauschalreisen an Endkunden anbieten. U. a. bietet die GmbH ein Leistungspakt an, das Übernachtungsleistungen mit Halb- oder Vollpension in Meran (Italien) umfasst. Da sich das Hotel in Italien befindet, ist die gesamte Leistung der GmbH an den Busreiseunternehmer nicht steuerbar, weil Halb- und Vollpension eine Nebenleistung zur Übernachtung sind und sich somit der Leistungsort in Italien befindet. Die GmbH stellt dem Busunternehmer für das Leistungspaket 12.000 EUR ohne Umsatzsteuer in Rechnung.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
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1200/1800 | Bank | 12.000 | 8339/4339 | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze | 12.000 |
Behandlung beim Busreiseunternehmen
Die Leistung des Busreiseunternehmens (Übernachtung und Verpflegung) an den Endkunden ist ebenfalls nicht steuerbar. D. h., der Busreiseunternehmer bucht die Beträge, die er von seinen Kunden erhält, ebenfalls als "Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze".
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