Dänemark
Grönland und die Färöer gehören nicht zum Gebiet der Europäischen Union, so dass die Umsatzsteuer gemäß der MwStSystRL dort nicht anwendbar ist.
Deutschland
Die Insel Helgoland und das Gebiet von Büsingen gelten umsatzsteuerlich nicht als Inland.
Griechenland
Für die Verwaltungsbezirke Lesbos, Chios, Samos, Dodekanes, Kykladen und die Inseln im Ägäischen Meer Thasos, Nördliche Sporaden, Samothrake und Skyros galten (nur noch bis 30.9.2015 auf den populärsten ägäischen Inseln einschl. Santorin und Mykonos, bzw. auf den weniger entwickelten ägäischen Inseln nur noch bis 31.12.2015; auf den entferntest liegenden Inseln bleibt die 30-Prozent-Regelung erhalten) um 30 % ermäßigte Sätze, d. h. statt 6 %, 13 % und 23 % betrugen bis 30.5.2016 die Sätze 5 %, 9 % und 16 %. Diese Sätze galten für Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe sowie für Warenlieferungen und Dienstleistungen, die auf diesen Inseln bewirkt werden. Sie galten des Weiteren für Warenlieferungen aus anderen Gebieten Griechenlands an Personen, die auf den Inseln ansässig sind. Tabakwaren und Beförderungsmittel sind hiervon allerdings ausgeschlossen.
Für die dritte Gruppe griechischer Inseln, wo um 30 % reduzierte Steuersätze gelten, liegen die Steuersätze seit dem 1.6.2016 bei 17 % (Normalsatz), 9 % (ermäßigter Satz) und 4 % (superermäßigter Satz). Die bis 30.5.2016 geltende Reduzierung der Steuersätze in der zweiten Gruppe der griechischen Inseln (Syros, Thasos, Andros, Tinos, Karpathos, Milos, Skyros, Alonnisos, Kea, Antiparos and Sifnos) gilt ab dem 1.6.2016 nicht mehr. Die Steuersätze dort betragen dann 24 %, 13 % und 6 %. Der Berg Athos gehört nicht zum Geltungsbereich der Mehrwertsteuer.
Für die Inseln Lesbos, Chios, Samos, Kos und Leros gelten unbefristet bis zum Ende der Asylkrise auf den Inseln (ursprünglich nur bis 30.6.2020 befristet) um 30 % ermäßigte Normalsätze (4 %, 9 % und 17 %, außer für Tabakwaren und Transportmittel).
Spanien
Die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla gelten umsatzsteuerlich nicht als Inland. Ab 1.1.2020 gilt ein Regelsteuersatz von 7 % (vorher 6,5 %), ein ermäßigter Steuersatz von 3 % (z.B. für Haushaltsstrom und soziale Gesundheitsfürsorge) und erhöhter Steuersatz von 15 % (vorher 9 %) (vorher 13,5 %).
Frankreich
Für Korsika und die überseeischen Departements (DOM) gelten besondere Sätze:
KORSIKA:
- 0,90 %: Bestimmte Theater- und Zirkusvorstellungen, Verkauf von lebenden, für die Fleisch- und Wurstherstellung bestimmten Tieren an Nichtsteuerpflichtige;
- 2,10 %: Für nach Korsika gelieferte Waren gilt der ermäßigte Satz von Frankreich (Festland);
- 8 %: Bestimmte Arbeiten an Immobilien, landwirtschaftliches Material und zum Verbrauch an Ort und Stelle bestimmte Waren, Verkauf von Niedervoltstrom;
- 13 %: Mineralölprodukte;
Auf Korsika gilt derselbe Normalsatz wie auf dem Festland, d. h. 20 %.
In den überseeischen Departements (außer Guyana) gilt ein Normalsatz von 8,5 % und ein ermäßigter Satz von 2,10 %.
Umsätze, deren Herkunfts- oder Bestimmungsort im Fürstentum Monaco liegt, werden wie Umsätze behandelt, deren Herkunfts- oder Bestimmungsort in der Französischen Republik liegt.
Italien
Vom Geltungsbereich der Mehrwertsteuer ausgeschlossen sind: Livigno, Campione d´Italia und der zum italienischen Hoheitsgebiet gehörende Teil des Luganer Sees.
Österreich
Für Jungholz und Mittelberg gilt ein Steuersatz von 19 %.
Portugal
Für die Azoren und Madeira gelten besondere Sätze:
a) Azoren (ab 1.1.2022)
4%: |
ermäßigter Satz |
9%: |
Zwischensatz |
16 %: |
Normalsatz |
b) Madeira
4% (bis 30.9.2024: 5%: |
ermäßigter Satz |
12%: |
Zwischensatz |
22 %: |
Normalsatz |
Finnland
Die Aaland-Inseln gehören nicht zum Gemeinschaftsgebiet.
Vereinigtes Königreich (EU-Mitgliedstaat bis 31.12.2020; ab 1.1.2021 Drittstaat)
Umsätze, deren Herkunfts- oder Bestimmungsort auf der Insel Man liegt, werden wie Umsätze behandelt, deren Herkunfts- oder Bestimmungsort im Vereinigten Königreich liegt.
Zypern
Umsätze innerhalb der souveränen britischen Basen (United Kingdom Sovereign Base Areas) in Akrotiri und Dhekelia oder für diese Gebiete bestimmte Umsätze gelten als in und für das zypriotische Inland erbracht. Die Übernahme des Gemeinschaftsrechts gilt nicht für Gebiete, über die die Regierung der Republik Zypern keine Kontrolle ausübt (türkischer Teil).