Der Vermögensübergang von einer Personen-, Partnerschaftsgesellschaft oder einer natürlichen Person auf eine andere Personen- bzw. Partnerschaftsgesellschaft ist in § 24 UmwStG geregelt und erfasst folgende Fälle:

  • Verschmelzung unter ausschließlicher Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften.
  • Abspaltung einer Personenhandels- bzw. Partnerschaftsgesellschaft auf Personenhandels- bzw. Partnerschaftsgesellschaften; die Aufspaltung einer Personenhandels- bzw. Partnerschaftsgesellschaft wird steuerlich als Realteilung nach § 16 Abs. 3 EStG behandelt,
  • Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns auf eine bestehende Personenhandelsgesellschaft,
  • Ausgliederung aus dem Vermögen einer Kapitalgesellschaft auf Personenhandelsgesellschaften,
  • Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs, Mitunternehmeranteils oder einer zum Betriebsvermögen gehörenden 100 %igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft im Wege der Einzelrechtsnachfolge. Die Übertragung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten führt nach der Rechtsprechung des BFH[1] zu einem Gewinn realisierenden Vorgang.

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