Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes

Das BMF hat den Entwurf eines aktualisierten Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes veröffentlicht.

Verbände können Stellung beziehen

Die Aktualisierung des Entwurfsschreiben enthält Klarstellungen und Präzisierungen gegenüber dem UmwStE und berücksichtigt die seit dessen Veröffentlichung ergangenen Gesetzesänderungen und höchstrichterlichen Entscheidungen zum Umwandlungssteuergesetz. Es besteht für Verbände nun die Möglichkeit zur Stellungnahme bis 6.12.2023.

Inhalte des Schreibens

Das Schreiben ist mit 193 Seiten sehr umfangreich und befasst sich u.a. mit:

  • Anwendungsregelungen
  • Steuerliche Folgen von Umwandlungen und Einbringungen nach dem UmwStG
  • Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
  • Auf-, Abspaltung und Vermögensübertragung (Teilübertragung)
  • Gewerbesteuer
  • Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft und Anteilstausch
  • Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (§ 24 UmwStG)
  • Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 25 UmwStG)
  • Verhinderung von Missbräuchen (§ 26 UmwStG)
  • Anwendungsvorschriften und Ermächtigung

BMF, Entwurfsschreiben v. 11.10.2023, IV C 2 - S 1978/19/10001 :013


Schlagworte zum Thema:  Umwandlungssteuer, Umwandlung