Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten

Die Finanzverwaltung hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten veröffentlicht.

Die Bewertung von Forderungen spielt auch für Kreditinstitute bei der Bilanzierung eine große Rolle. Bei Ausfallrisiken kommen Einzelwertberichtigungen in Betracht. Doch welche Kriterien gelten hierbei? Die Finanzverwaltung hat den Entwurf eines Schreibens veröffentlicht, das sich mit dieser Frage beschäftigt.

Kreditinstitute und Einzelwertberichtigungen

Das Entwurfsschreiben befasst sich u.a. mit folgenden Aspekten:

  • Maßstäbe der Einzelwertberichtigungen von Kundenforderungen
  • Einzelwertberichtigungen dem Grunde nach
  • Einzelwertberichtigungen der Höhe nach
  • Steuerliches Vereinfachungsverfahren
  • Anwendungsregelung

Verbände können Stellung beziehen

Das Entwurfsschreiben wurde an bestimmte Verbände versandt. Die Verbände haben bis zum 10. Mai 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf per E-Mail an IVC6@bmf.bund.de.

BMF, Entwurfsschreiben v. 12.4.2023


Schlagworte zum Thema:  Bilanz, Forderungsmanagement