Erstattet der private Arbeitgeber Umzugskosten, ist die Umzugskostenvergütung bis zur Höhe derjenigen Beträge steuerfrei, die beim Arbeitnehmer als Werbungskosten abziehbar wären.[1]

 
Wichtig

Aufzeichnungspflichten

Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber Unterlagen vorzulegen, aus denen die tatsächlichen Aufwendungen ersichtlich sind. Der Arbeitgeber hat diese Unterlagen als Belege zum Lohnkonto zu nehmen und aufzubewahren.[2]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge