Herr Huber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den er auch für private Fahrten nutzen darf. Während einer Fahrt verursacht der Arbeitnehmer einen Unfall, dessen Kosten nicht von der Vollkaskoversicherung übernommen werden. Die Reparaturkosten betragen 2.500 EUR zuzüglich 19 % (475 EUR) Umsatzsteuer. Herr Huber hat gegenüber seinem Arbeitnehmer einen Schadenersatzanspruch, den er aber nicht geltend macht.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4145/6060 | Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig | 2.975 | 8611/ | Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt | 2.500 |
1776/3806 | Umsatzsteuer 19 % | 475 |
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