Die Unternehmereigenschaft ist eine der Grundvoraussetzungen für steuerbare Leistungen im Umsatzsteuerrecht. Nur ein Unternehmer kann eine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausführen, nur dem Unternehmer steht ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG zu. Unternehmer ist nach § 2 Abs. 1 UStG, wer eine selbstständige Tätigkeit nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt, unerheblich ist, ob zivilrechtlich Rechtsfähigkeit vorliegt.
Die Unternehmereigenschaft wird grundsätzlich in § 2 Abs. 1 UStG geregelt, die Abgrenzung der Selbstständigkeit erfolgt für natürliche Personen und Personenzusammenschlüsse in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG und für juristische Personen in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG (sog. Organschaft); zum 1.1.2023 wurde § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG ergänzt. Eine Umsetzung durch die Finanzverwaltung erfolgt in Abschn. 2.1–2.11 UStAE und Abschn. 15.2–15.2d UStAE.
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