Bei der Verkaufskommission erwirbt der Kommissionär grundsätzlich kein Eigentum am Kommissionsgut. Er wird lediglich Besitzer desselben. Das Eigentum verbleibt beim Kommittenten. Deshalb muss auch der Kommittent als (wirtschaftlicher) Eigentümer das Kommissionsgut bilanzieren.
Buchungen beim Kommittenten
Kommittent Hans Groß kauft Waren für 20.000 EUR zzgl. 3.800 EUR USt von der Firma Klein (Kreditorenkonto 74268). Hiervon versendet er Waren im Wert von 10.000 EUR zzgl. 1.900 EUR USt an Kommissionär Müller (Debitorenkonto 53493) mit der Maßgabe, diese für 14.000 EUR zzgl. 2.660 EUR USt zu verkaufen. Kommissionär Müller erhält eine Provision von 5 %. Nach erfolgtem Verkauf überweist Müller 15.827 EUR (16.660 EUR – 700 EUR Provision – 133 USt).
Buchungsvorschlag:
1.) Buchung des Wareneinkaufs
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
3400/5400 | Wareneingang 19 % Vorsteuer | 23.800 | 74268/74268 | Fa. Klein | 23.800 |
2.) Lieferung Kommissionsware an Kommissionär Müller
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
53493/53493 | Kommissionär Müller | 16.660 | 1731/3600 | Agenturwarenabrechnung | 16.660 |
3.) Verkauf durch Kommissionär Müller
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1731/3600 | Agenturwarenabrechnung | 16.660 | 8400/4400 | Erlöse 19 % USt | 16.660 |
4.) Überweisung durch Kommissionär Müller
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200/1800 | Bank | 15.827 | |||
4760/6770 | Verkaufsprovisionen | 700 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 133 | 53493/53493 | Kommissionär Müller | 16.660 |
Kontierungs-Praxis-Fazit
- Der Kommissionär ist selbstständiger Gewerbetreibender.
- Der Inhalt des Kommissionsgeschäfts ergibt sich aus § 383 Handelsgesetzbuch.
- Am Kommissionsgeschäft sind in aller Regel 3 Personen beteiligt.
- Den Auftraggeber bezeichnet man als Kommittent.
- Der für den Kommittenten verkaufende Vermittler ist der Kommissionär.
- Von einem Dritten kauft der Kommissionär die Ware oder verkauft sie diesem.
- Kommissionsgeschäfte im Überseehandel bezeichnet man als Konsignationsgeschäfte.
- Der Kommissionär erhält für seine Tätigkeit eine Provision und Auslagenersatz.
- Die Kommissionswaren werden im Allgemeinen auf besonderen Konten geführt.
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