Das Auskunftsersuchen gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2008/55/EG enthält die in dem Musterformular in Anhang I der vorliegenden Verordnung enthaltenen Informationen und Daten.

Wurde ein vergleichbares Ersuchen an eine andere Behörde gesandt, gibt die ersuchende Behörde in ihrem Auskunftsersuchen den Namen dieser Behörde an.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge