Die globalen Aufteilungsmethoden entsprechen nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, da diese bei der Aufteilung nicht an Geschäfte, sondern an Gesamtgrößen anknüpfen.[1] Die Finanzverwaltung erkennt diese Methoden deshalb in Deutschland nicht an. Hingegen wird in den USA etwa die Gewinnvergleichsmethode (comparable profit method – CPM) durchaus anerkannt. Bei dieser Methode werden "profit level indicators" bei einer unabhängigen Gesellschaft ermittelt, die der Branche des geprüften Unternehmens entsprechen. Diese Indikatoren werden auf das abhängige Unternehmen angewandt, um sodann zu ermitteln, welchen Gewinn dieses Unternehmen bei Anwendung von Drittvergleichsgrundsätzen hätte erwirtschaften müssen.

Die zweite mögliche Aufteilungsmethode des Gewinns ist die globale Gewinnaufteilung. Bei dieser werden die Gewinne weltweit agierender Unternehmen nach bestimmten Formeln aufgeteilt. Es ist ersichtlich, dass es sich hierbei nur um eine grobe Aufteilung handeln kann. Letztlich kann diese Methode nur dann Anwendung finden, wenn weltweit halbwegs vergleichbare Maßstäbe gelten.

[1] Pohl, in Brandis/Heuermann, AStG, § 1 AStG Rz. 109 f.

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