Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
---|---|---|---|---|
Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Versorgungskassen | 4160 | 6150 | Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
So kontieren Sie richtig!
Zahlungen an Versorgungskassen können nur dann in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus der Versorgungskasse besteht. Diese können unmittelbar auf das Konto 4160 (SKR 03) oder 6150 (SKR 04) gebucht werden.
Buchungssatz:
Beiträge an Versorgungskasse |
an Bank |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen