Da der Annehmende durch die Annahme sein Einverständnis mit dem Angebot kundgibt, muss er die Annahmeerklärung in Bezug auf das Angebot abgeben, d. h., sie muss inhaltlich mit dem Angebot übereinstimmen. Die Annahme muss gegenüber dem Antragenden erklärt werden und innerhalb der Annahmefrist zugehen. Diese entspricht der Dauer der Bindungsfrist für das Angebot (s. Tz. 1.1.4).

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