Der Unternehmer C handelt mit Computern und Computerzubehör und fertigt darüber konfigurierbare Arbeitsplatz-PCs für Geschäftskunden.
Aus dem Vorjahr hat Unternehmer C noch 50 Bildschirme einer Sorte (4712) auf Lager, die zu Anschaffungskosten von 100 EUR je Bildschirm bewertet sind. Im Zuge der Eröffnung der Konten des Geschäftsjahrs 01 wurde der Bestandswert von 5.000 EUR auf das Konto "Waren (Bestand)" vorgetragen.
Vorschlag zur Buchung des Anfangsbestands an Bildschirmen Typ 4712 zu Beginn des Geschäftsjahres 01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
3980/1140 |
Waren (Bestand) |
5.000 |
9000/9000 |
Saldenvorträge |
Im laufenden Geschäftsjahr 01 kauft Unternehmer C beim Elektronik-Großhändler G-GmbH (Kreditorenkonto 83410) weitere 400 Bildschirme Typ 4712 zum Gesamtbetrag von 40.000 EUR zuzüglich 7.600 EUR USt sowie 700 Mainboards zum Gesamtbetrag von 70.000 EUR zzgl. 13.300 EUR USt.
Aus den Mainboards fertigt Unternehmer C zusammen mit anderen Bauteilen Arbeitsplatz-PCs nach Kundenanforderungen. Bei der Verbuchung der Eingangsrechnung ist daher eine Differenzierung der gelieferten Gegenstände in "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" einerseits und "Waren" andererseits vorzunehmen:
- Aus den 700 Mainboards fertigt Unternehmer C neue Erzeugnisse, nämlich Arbeitsplatz-PCs. Die Mainboards sind daher als Rohstoffe zu qualifizieren, da sie einer der Hauptbestandteile der zu fertigenden Arbeitsplatz-PCs sind.
- Die zum Weiterverkauf bestimmten 400 Bildschirme der Sorte 4712 sind hingegen als Waren zu qualifizieren. Denn diese werden ohne Veränderung, d. h. so, wie sie bezogen wurden, weiterverkauft. Sie gehen in kein neues Erzeugnis ein.
Daher ist der Rechnungsbetrag wie folgt aufzuteilen:
400 Bildschirme Sorte 4712 (Waren) |
40.000 EUR (netto) |
700 Mainboards (Rohstoffe) |
70.000 EUR (netto) |
Aufgrund der getroffenen Zuordnung kann wie folgt gebucht werden (Buchungsvorschlag):
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
3200/5200 |
Wareneingang |
40.000 |
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3030/5100 |
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
70.000 |
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1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
20.900 |
83410 |
Kreditor G-GmbH |
130.900 |
Nettoverfahren: Keine Automatikkonten – Vorsteuer und Umsatzsteuer gesondert gebucht
In den Beispielen werden für die Verbuchung des Wareneingangs sowie der verschiedenen Anschaffungspreisminderungen jeweils Konten verwendet, die in den Standardkontenrahmen 03/04 nicht als Automatikkonten gekennzeichnet sind. Dadurch muss die Vorsteuer oder Umsatzsteuer in dem jeweiligen Buchungssatz gesondert gebucht werden. Dieses Verfahren wird als Nettoverfahren bezeichnet.
Bei Nutzung von Automatikkonten wird in der Buchungsmaske der Bruttobetrag als Buchungsbetrag z. B. für einen Wareneingang erfasst. Die enthaltene Umsatzsteuer wird vom Buchungsprogramm automatisch berechnet und auf ein Vorsteuer- oder Umsatzsteuersammelkonto gebucht. Materiell entspricht dies der Nettomethode, da die Umsatzsteuerkorrektur sofort bei der originären Buchung mitgebucht wird, obwohl der Betrag in der Buchungsmaske als Bruttobetrag erfasst wird. Automatikkonten sind in den Standardkontenrahmen 03/04 mit "AV" gekennzeichnet.
Sofern keine Automatikfunktion genutzt wird oder die verwendete Software über eine solche Funktion nicht verfügt, muss die in den jeweiligen Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer manuell gebucht werden. Zur Reduzierung des Buchungsaufwands kann in diesem Fall auch die Bruttomethode (anstatt der Nettomethode) angewendet werden. Dabei wird auf dem Wareneingangskonto oder den verschiedenen Konten zur Verbuchung von Rabatten, Skonti, Boni oder sonstigen Preisnachlässen zunächst der Bruttobetrag gebucht (jeweils differenziert nach Umsatzsteuersatz). Erst zum Monatsende, wenn die Umsatzsteuervoranmeldung ansteht, wird die Vorsteuer für die Summe aller auf dem jeweiligen Konto im Abrechnungszeitraum gebuchten Beträge errechnet und die darin enthaltene Vorsteuer auf ein Vorsteuersammelkonto umgebucht.