Allerdings sind Werbekosten zeitlich über einen Aktivposten abzugrenzen, wenn eine Anzeigenserie oder ein Werbespot über den Bilanzstichtag hinaus eingesetzt wird bzw. wenn langfristige Werbeverträge abgeschlossen werden, z. B. über mehrjährige Bandenwerbung in einem Fußballstadion.
Schaltung von Anzeigen über längeren Zeitraum
Mit der Regionalzeitung wurde unter Rabattgewährung die Schaltung von 10 Anzeigen im Wochenrhythmus ab 1.12.01 vereinbart. Im Dezember 01 geht hierfür eine Rechnung über 24.000 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) ein. Außerdem berechnet die Werbeagentur 6.000 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) für die Anzeigengestaltung. Bis zum Jahreswechsel wurden 4 Anzeigen veröffentlicht. Obwohl diese Kosten grundsätzlich sofort abziehbare Betriebsausgaben darstellen, muss wegen der langen Laufzeit in der Bilanz zum 31.12.01 eine Rechnungsabgrenzung erfolgen.
Kosten | Betriebsausgaben 01 (4/10 der Kosten) | Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (6/10 der Kosten) |
---|---|---|
Anzeigenschaltung | 9.600 EUR | 14.400 EUR |
Werbeagentur | 2.400 EUR | 3.600 EUR |
Die Rechnungen der Werbeagentur und des Verlags sind zunächst wie üblich auf das Konto "Werbekosten" zu buchen. Im Rahmen der Abschlussarbeiten zum 31.12.01 wird der Rechnungsabgrenzungsposten durch folgende, die Werbekosten des Jahrs 01 mindernde, Buchung gebildet:
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0980 | Aktive Rechnungsabgrenzung | 18.000 EUR | 4600 | Werbekosten | 18.000 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1900 | Aktive Rechnungsabgrenzung | 18.000 EUR | 6600 | Werbekosten | 18.000 EUR |
Davon unabhängig ist der Vorsteuerabzug. Die von der Werbeagentur und dem Verlag berechneten Vorsteuern sind in vollem Umfang für 01 anrechenbar.
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