Hat der Bieter das Angebot unter der Bedingung eines Beschlusses seiner Gesellschafterversammlung abgegeben, hat er den Beschluss unverzüglich, spätestens bis zum fünften Arbeitstag[1] [Bis 31.12.2023: Werktag] vor Ablauf der Annahmefrist, herbeizuführen.
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