Aus diesem Grund können Sie kalkulatorische Kosten nicht der Gewinn- und Verlustrechnung entnehmen. Da diese Kosten keine Aufwendungen darstellen, bezeichnet man sie als kalkulatorische Kosten.

Für den Einsatz von Eigenkapital fallen keine Zinszahlungen an.

Unabhängig davon, ob Sie Ihr Betriebsvermögen mit eigenen oder fremden Mitteln finanzieren, muss in die Kalkulation die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals eingehen. Die Zinsen an Gläubiger behandeln Sie dann als neutral.

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