IFRIC 22 in EU-Recht übernommen
Bilanzierung von Geschäftsvorfällen mit Vorauszahlungen in fremder Währung
Bei der Bilanzierung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung, bei denen
- eine Vorauszahlung erhalten oder gezahlt wird,
- bevor der zugehörige Vermögenswert, der Aufwand oder der Ertrag erfasst wird,
- lässt sich in der Praxis in zeitlicher Dimension die Verwendung verschiedener Wechselkurse feststellen.
IFRIC 22 „Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlter Gegenleistungen"
Diese diversity in practice in Bezug auf die Anwendung des IAS 21 hatte das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) dazu veranlasst, die Interpretation IFRIC 22 „Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlter Gegenleistungen“ zu erarbeiten und durch den IASB am 8. Dezember 2016 veröffentlichen zu lassen. IFRIC 22 wurde Anfang April vorbehaltlos in EU-Recht übernommen und im Amtsblatt vom 3. April 2018 veröffentlicht.
Im Rahmen der Interpretation wird klargestellt, dass zur Bestimmung des Wechselkurses, welcher bei der erstmaligen Erfassung des zugrundeliegenden Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags zu verwenden ist, auf den Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die nicht monetäre Schuld erstmalig ansetzt. Wenn es im Voraus mehrere Zahlungen gibt, wird ein Transaktionszeitpunkt für jede Zahlung bestimmt.
IFRIC 22 ist erstmals für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2018 beginnen.
Praxis-Tipp: Änderungen bereits relevant für derzeitige Quartalsabschlüsse
Die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen, die den Erhalt oder die Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten, wird durch IFRIC 22 einheitlich klargestellt. Da die Änderungen für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden sind, haben diese somit bereits Relevanz für derzeitige Quartalsabschlüsse (bei Geschäftsjahr = Kalenderjahr) und sind auf ihre Relevanz zu prüfen.
Quellen:
IFRIC 22: Foreign Currency Transactions and Advance Consideration
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
8.284
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
4.155
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
4.143
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.8611
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.670
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
2.682
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.2692
-
Urlaubsrückstellung berechnen
2.194
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.185
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
2.149
-
EFRAG veröffentlicht Diskussionspapier zur Kapitalflussrechnung
19.12.2024
-
RNE und DRSC veröffentlichen Handreichung zum Thema Biodiversität
18.12.2024
-
Jahresabschluss 2024: Überblick aller gesetzgeberischen Neuerungen
17.12.2024
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Jahresabschluss-Checkliste 2024: Vorarbeiten
12.12.2024
-
Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance)
11.12.2024
-
Unternehmensberichterstattung durch CSRD im Wandel
11.12.2024
-
EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
-
CSRD – Betroffene Unternehmen
11.12.2024
-
Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024
-
Kein Ausweiswahlrecht mehr für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.12.2024