1Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens 3 Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung
1. |
zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören, |
2. |
in einer Betriebsstätte im Fördergebiet verbleiben und |
3. |
in jedem Jahr zu nicht mehr als 10 vom Hundert privat genutzt werden. |
2Nicht begünstigt sind
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geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, |
2. |
Luftfahrzeuge, die der Anspruchsberechtigte vor dem 5. Juli 1990 oder nach dem 31. Oktober 1990 bestellt oder herzustellen begonnen hat, |
3. |
Personenkraftwagen und |
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