Tz. 173
I. | Angaben zum Unternehmen |
II. | Angaben zum Abschluss |
1. | Allgemeines |
2. | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Schätzungen |
3. | Vergleichsinformationen |
4. | Änderungen von Bilanzierungs-, Bewertungs- oder Darstellungsmethoden |
5. | Änderungen von Schätzungen und Fehlern in Vorjahren |
6. | Angaben bei Zweifel an der Unternehmensfortführung |
III. | Angaben zur Konsolidierung |
1. | Bei Nicht-Anwendung von IFRS 10 -12 |
2. | Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 |
3. | Anteile an anderen Unternehmen nach IFRS 12 |
4. | Annahmen und Ermessensspielräume |
5. | Anteile an Tochterunternehmen |
6. | Anteile an assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlichen Vereinbarungen |
7. | Anteile an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen |
8. | Investmentgesellschaften |
9. | Angaben in Einzelabschlüssen nach IAS 27 |
IV. | Angaben zur Fremdwährungsumrechnung |
1. | Grundsätzliches |
2. | Währungen aus Hochinflationsländern |
V. | Angaben zur Bilanz |
1. | Grundsätzliches |
2. | Aktivseite |
a. | Immaterielle Vermögenswerte |
b. | Sachanlagen |
c. | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
d. | Wertminderungen |
e. | Zuwendungen der öffentlichen Hand |
f. | Vorräte |
g. | Fremdkapitalkosten |
h. | Biologische Vermögenswerte, landwirtschaftliche Erzeugnisse |
3. | Passivseite |
a. | Eigenkapital |
b. | Leistungen an Arbeitnehmer i.S.d. IAS 19 nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
c. | Sonstige Rückstellungen |
4. | Übergreifende Angaben |
a. | Finanzinstrumente |
b. | Fair value nach IFRS 13 |
VI. | Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung |
1. | Allgemeines |
2. | Erträge, Umsatzerlöse |
3. | Besonderheiten bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens |
4. | Steueraufwand, latente Steuern |
5. | Sonstiges Ergebnis, außerordentliches Ergebnis |
6 | Gesamtergebnisrechnung |
VII. | Angaben zur Kapitalflussrechnung |
VIII. | Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung |
IX. | Transaktionsabhängige Angaben |
1. | Leasingverhältnisse |
a. | Finanzierungsleasing |
b. | Operatingleasing |
c. | Leasing-Aspekte ohne Bilanzierung nach IAS 17 |
2. | Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen |
3. | Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, aufgegebene Geschäftsbereiche |
X. | Sonstige Angaben |
1. | Segmentberichterstattung |
2. | Zwischenberichterstattung für die im ersten IFRS-Abschluss präsentierte Periode |
3. | Ergebnis je Aktie |
4. | Ereignisse nach dem Geschäftsjahr |
5. | Eventualverbindlichkeiten/-forderungen |
6. | Konzessionsvereinbarungen |
7. | Anteilsbasierte Vergütung |
8. | Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen |
XI. | Angaben zu IFRS-Abschlüssen nach HGB |
1. | § 315a HGB für IFRS-Konzernabschlüsse |
2. | § 325 Abs. 2a HGB für IFRS-Einzelabschlüsse |
Tz. 174
Vorschrift | Tz./§ | Anhangangabe | enthalten | nicht enthalten |
---|---|---|---|---|
I. Angaben zum Unternehmen | ||||
IAS | 1.138(a) | Sitz und Rechtsform des Unternehmens | ||
IAS | 1.138(a) | Land, in dem das Unternehmen als juristische Person registriert ist | ||
IAS | 1.138(a) | Adresse des eingetragenen Sitzes (oder des Hauptsitzes der Geschäftstätigkeit, wenn dieser vom eingetragenen Sitz abweicht) | ||
IAS | 1.138(b) | Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seiner Hauptaktivitäten | ||
IAS | 1.138(c) | Name des obersten Mutterunternehmens des Konzerns | ||
IAS | 1.138(d) | Angabe der erwarteten Fortführungsperiode des Unternehmens, falls diese begrenzt ist. | ||
IFRS | 1.23A | Falls ein Unternehmen die IFRS schon in einer früheren Periode angewendet hat, muss dieses folgende Angaben machen (Beschreibung IFRS 1.4A):
|
||
IFRS | 1.23B | Wenn ein Abschlussersteller sich trotz Unterbrechung dazu entscheidet, die IFRS dergestalt anzuwenden, als hätte er sie kontinuierlich angewandt (abweichend von IFRS 1.4A), sind die Gründe hierfür zu erläutern. |
Tz. 175
II. Angaben zum Abschluss | ||||
1. Allgemeines | ||||
IAS | 1.49 | Der Abschluss ist eindeutig bezeichnet und lässt sich von anderen Informationen im Geschäftsbericht abgrenzen. | ||
IAS | 1.51 | Die einzelnen Abschlussbestandteile sind zutreffend bezeichnet und voneinander abgegrenzt. | ||
IAS | 1.51(a) | Name des berichtenden Unternehmens und etwaige Änderungen dieser Angaben gegenüber dem letzten Abschlussstichtag | ||
IAS | 1.51(b) | Angabe, ob Einzel- oder Konzernabschluss | ||
IAS | 1.51(c) | Abschlussstichtag oder Periode, auf die sich der Abschluss oder die Anhangangaben beziehen | ||
IAS | 1.51(d) | Darstellungswährung gem. IAS 21 | ||
IAS | 1.51(e) | Angabe, wieweit bei der Darstellung von Beträgen im Abschluss gerundet wurde | ||
IAS | 1.36 | Für ein Rumpfgeschäftsjahr hat das Unternehmen zusätzlich zur Periode, auf die sich der Abschluss bezieht, anzugeben: | ||
|
||||
|
||||
IAS | 10.17 | Anzugeben ist der Zeitpunkt, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung genehmigt wurde | ||
IAS | 10.17 | Angabe, wer die Genehmigung erteilt hat | ||
IAS | 10.17 | Angabe der bestehenden Möglichkeit, den Abschluss nach Veröffentlichung zu ändern | ||
IAS | 1.16 | Angabe, dass Abschluss mit den IFRS in Einklang steht in einer ausdrücklichen und ... |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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