Wunderwaffe der Betriebsprüfer zur Kontrolle von Onlineportalen
Die Rede ist von dem Internet-Portal www.archive.org, das Prüfer der Finanzämter gerne benutzen, um nicht versteuerten Online-Umsätzen auf die Spur zu kommen. Gibt man in diesem Portal in die WayBackMachine die Internet-Adresse eines Portals ein, kann man das Jahr wählen und sucht in diesem Jahr nach blau eingekreisten Datumsangaben. Klickt man auf ein solch blau umrandetes Datum, erscheint nach einiger Zeit das Portal in seiner damaligen Form. Manchmal erscheint zuerst eine Fehlermeldung. Wartet man aber ein paar Sekunden, wird das Portal meist zeitverzögert geöffnet.
Typischer Fall aus der Praxis
Das Finanzamt meldet sich zu einer Betriebsprüfung bei Handelsunternehmen an. In den Umsätzen findet er keine E-Commerce-Einnahmen. Der Prüfer hakt nach, ob aktuell auch kostenpflichtige Downloads von Software über das Online-Portal des Unternehmens angeboten werden oder in der Vergangenheit angeboten wurden. Die Firma verneint und verweist auf ihr aktuelles Internet-Portal. Hier werden tatsächlich keine elektronischen Leistungen angeboten.
Der Prüfer gibt jedoch unter www.archive.org die Internetadresse des Handelsunternehmens in die wayBackMachine ein und sieht sich das Online-Portal in der Fassung 2009 an. Und siehe da, im Portal in dieser Fassung findet der Prüfer einen Button zum kostenpflichtigen Download von Software. Jetzt hat das Handelsunternehmen ein ernsthaftes Problem.
Praxis-Tipp: Vorsicht bei wechselnden Online-Angeboten
Gerade Unternehmer mit wechselnden Angeboten in Online-Portalen müssen bei Betriebsprüfungen damit rechnen, dass der Prüfer des Finanzamts die Wunderwaffe www.archive.org bemüht, um möglichst viele steuerliche Infos über die Firma zu bekommen.
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Und selbst dann kann der Administrator der Webseite Archive.org einen Scan untersagen (Stichwort: robot.txt). Auch kann man bereits erfolgte Scans wieder aus dem Index löschen lassen.
Außerdem ist die Beweiskraft eines Gratisdienstes aus den USA ja wohl schon sehr eingeschränkt!