Kostenfalle Auslandsüberweisungen
Beim Einkauf in der Euro-Zone kann es keine Überraschungen bei der Umrechnung geben. Auch nicht bei den Gebühren. Diese dürfen im SEPA-Raum nicht höher sein als bei inländischen Überweisungen. Ganz anders ist dies bei Geschäften im Nicht-EU-Ausland. Von dort bezog die gewerbliche Wirtschaft im Jahr 2013 Rohstoffe und Halbwaren im Wert von rund 70 Milliarden Euro. Die Bezahlung der Lieferanten erfolgt in der Regel in deren Heimatwährungen oder in Dollar als Transaktionswährung. Zunächst erfolgt also ein Umtausch des Euro zum Beispiel in Yen oder türkische Lira und dann erst die Überweisung.
„Marge“ verschlechtert Umtauschkurs
Auf der Webseite des Bankenverbandes findet man einen Währungsrechner. Dieser basiert auf tagesaktuellen Durchschnittswerten von internationalen Devisenmärkten, die von einem internationalen Informationsdienstleister zusammengestellt werden. Doch handelt es sich bei diesen vermeintlichen „offiziellen“ Umtauschkursen um Interbanken-Kurse. Es sind nicht die Kurse, zu denen tatsächlich getauscht wird; sie gelten nur für den Devisenhandel der Banken untereinander.
In der Regel wird noch eine Marge - „spread“ – aufgeschlagen. Die so gegenüber den Kunden bei Auslandszahlungen berechneten Kurse können deutlich über den Interbanken-Kursen liegen (siehe „Stichprobe). Sie werden von den Kreditinstituten für jede einzelne Währung „unter Berücksichtigung der zum Abrechnungstermin im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung gehandelten Kurse“ einmal täglich „ermittelt“. Am 3. Dezember 2014 bekam man zum Beispiel bei einer großen deutschen Geschäftsbank bei einer Überweisung in Neuer Israelischer Schekel (ILS) für einen Euro nur 4,7189 ILS.
Zum Interbanken-Kurs wären es 4,917 ILS gewesen. Der Spread betrug in diesem Fall 4 %. Hinzu kommen Überweisungsgebühren. Während diese innerhalb der EU nach dem SEPA-Abkommen nicht höher sein dürfen als bei inländischen Transaktionen, gibt es bei Überweisungen in andere Staaten keine gesetzliche Höchstgrenze. Jede Bank kann ihre Konditionen frei bestimmen. Aktuell werden neben einem Fixbetrag zurzeit etwa 0,15 % bis 0,2 % von der Überweisungssumme in Rechnung gestellt. Wettbewerbsvergleiche sind schwierig. Eine tagesaktuelle Gegenüberstellung der Konditionen der einzelnen Banken wird nicht veröffentlicht. Zudem legen die Institute ihre individuellen Kurse zu unterschiedlichen Zeiten fest. Bei den Gebühren wird mit unterschiedlichen Staffelungen gearbeitet. Am Ende wird in dem Bankbeleg oft nur ein „Umrechnungskurs“ ausgewiesen, der sowohl die Währungsumrechnung als auch die Gebühren beinhaltet. Die Gebühren-Autonomie der Banken ist in § 675 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und manifestiert sich im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Geldkurs/Briefkurs
Ein Wechselkurs wird in der Regel als Geldkurs und Briefkurs angegeben. Der Geldkurs stellt dar, was man in der Kurswährung erhält, wenn man eine Einheit der Basiswährung, zum Beispiel einen Euro, verkauft. Der Briefkurs stellt dar, was man in der Kurswährung, zum Beispiel dem Dollar bezahlen muss, um eine Einheit der Basiswährung, zum Beispiel einen Euro, zu erhalten.
Prozentuale Gebühren
Aus dem Preis-/Leistungsverzeichnis einer deutschen Geschäftsbank:
Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen
Transaktionsbezogene Entgelte
- Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR
- Beträge ab 250,00 EUR 1,5 ‰, Minimum 12,50 EUR
Sonstige Entgelte
Währungsumrechnung bei einer Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
- Beträge unter 12.500,00 EUR 5,00 EUR
- Beträge ab 12.500,00 EUR 0,5 ‰
Bankkonditionen individuell gestalten
Bankkonditionen unterliegen den Gesetzen des freien Marktes und können frei ausgehandelt werden. Bei großen Unternehmen ist dies gang und gäbe. Vielen Mittelständlern dagegen ist weder die Problematik noch die Möglichkeit der individuellen Gestaltung bekannt. Das gilt für einzelne Positionen eines Preis-Leistungsverzeichnisses. Unternehmen mit professionellem Währungsmanagement vereinbaren mit der Bank in der Regel individuelle Margen beziehungsweise Spreads. Gibt es eine solche Vereinbarung nicht, sprechen sie zunächst mit der Bank und erzielen eine Einigung auf eine tagesaktuelle – „heutige“ Marge oder Kurs, bevor eine Zahlung in Fremdwährung erfolgt. Natürlich können große Firmen ihr Gewicht besonders in die Waagschale werfen. Doch in Anbetracht des immer härteren Wettbewerbs zwischen den Instituten sind auch für KMU die Karten besser geworden. Keine Bank oder Sparkasse verliert gern einen guten Kunden. Inzwischen versuchen auch alternative Überweisungsdienste wie Western Union oder Transfair Wise im Firmenkundengeschäft Fuß zu fassen. Sie versprechen fixe oder prozentuale Gebühren und einen Umtausch zum offiziellen Interbanken-Kurs. Allerdings sind diese Angebote noch relativ neu. Verlässliche Übersichten und Vergleiche der Anbieter gibt es nicht. Gleiches gilt für freie Broker. Diese erzielen laut eigenen Angaben oft noch günstigere Kurse als der Interbankenkurs im so genannten „Pips“-Bereich. Pips sind die Werte der vierten Nachkommastelle.
Fremdwährungskonten
Eine weitere Alternative sind Fremdwährungskonten. Diese können bei jeder Bank in ausländischer Währung geführt werden. Aus ihnen lassen sich laufende Zahlungen ohne Kursumrechnung leisten und vereinnahmen. Es fallen lediglich Gebühren an. Das Konto kann auch spekulativ eingesetzt werden – in der Erwartung einer ungünstigen Wechselkursentwicklung des Euro gegenüber der jeweiligen Fremdwährung. Das Verlustrisiko ist entsprechend. Im Idealfall halten sich ein- und ausgehende Zahlungen die Waage.
Die Stichprobe
Die Devisenmarktkurse: So ermittelte eine Geschäftsbank am 3.12.2014 aufgrund eigener aktueller Marktquotierungen im Devisenhandel „ihre“ Kurse und publiziert diese auf ihrer Webseite. In den Erläuterungen dazu heißt es: „Ausgehend von den ermittelten Devisenmarktkursen rechnet die Bank Devisengeschäfte ihrer Kunden zum jeweiligen die Geld- bzw. Briefkurs (An- bzw. Verkaufskurs) ab, sofern keine individuellen Währungsgeschäfte vereinbart werden. Eine fortlaufende untertägige Aktualisierung dieser Kurse findet nicht statt.“ Die nachfolgenden Kurse entsprechen dem Gegenwert von einem Euro.
Währung | Land | Geldkurs Geschäftsbank | Interbanken-Kurs | ./. |
USD | USA | 1,2293 | 1,244 | 1,4% |
GBP | Großbritannien | 0,7851 | 0,792 | 0,8% |
JPY | Japan | 146,95 | 147,745 | 0,5% |
CHF | Schweiz | 1,2012 | 1,204 | 0,2% |
CAD | Kanada | 1,3965 | 1,413 | 1,2% |
AED | Verein. Arab. Emirate | 4,4560 | 4,569 | 2,5% |
ILS | Israel | 4,7189 | 4,917 | 4,0% |
PLN | Polen | 4,0913 | 4,172 | 1,9% |
TRY | Türkei | 2,7167 | 2,765 | 1,7% |
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
8.680
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
4.301
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
4.2968
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
4.006
-
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiele
3.916
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
3.861
-
Was sind keine Bauleistungen nach § 13b UStG?
3.023
-
Diese Leistungen bewirken den Wechsel der Steuerschuldnerschaft
3.011
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
2.6836
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
2.678
-
Mieterstrom: Wann Vorsteuerabzug bei Einbau von PV-Anlage möglich ist
20.11.2024
-
Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen
18.11.2024
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
13.11.2024
-
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nur bei kompletter Zahlung
11.11.2024
-
Das Berufsrecht der selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter
31.10.2024
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
30.10.2024
-
Einführung der elektronischen Rechnung im Unternehmen
28.10.2024
-
Rechnungsstellung: Was die E-Rechnungen ausmacht
28.10.2024
-
Elektronische Rechnung: Betroffene Unternehmen und Übergangsfristen
28.10.2024
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
24.10.2024