Die EFRAG hat sich mit der Frage der Definition des Begriffs der Verurteilungen ("convictions") im Kontext der Angabepflichten des ESRS G1.24(a) beschäftigt. Auslöser war folgende auf der ESRS Implementation Q&A Platform eingebrachte Frage:
"What is the definition to be used for ‚convictions’? It could be different things: Number of convictions of proceeding that are still open? Or started in the reporting year? Closed in the reporting year? Appeal concluded? Not subject to appeal anymore?"
Klarstellend wurde durch die EFRAG unterstrichen, dass sich der Begriff der Verurteilungen aus dem Europäischen Recht ableitet. Konkret wird der Begriffsdefinition, welche dem Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS) zugrunde liegt, gefolgt. Demnach wird unter einer Verurteilung "[...] jede rechtskräftige Entscheidung eines Strafgerichts gegen eine natürliche Person im Zusammenhang mit einer Straftat, sofern diese Entscheidung in das Strafregister des Urteilsmitgliedstaats eingetragen wird", verstanden. Ferner erläutert die EFRAG, dass der Begriff der Verurteilung ebenfalls erstinstanzliche gerichtliche Entscheidungen umfasst. Unternehmen können jedoch freiwillige Zusatzinformationen, wie bspw. das geplante, bereits erfolgte oder erfolgreiche Einlegen eines Rechtsmittels, in die Berichterstattung aufnehmen.