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ZAP 7/2019, Anwaltsmagazin / 4 Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgelegt

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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vorgelegt (vgl. BT-Drucks 19/8285). Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Fachkräftesicherung "durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu flankieren".

Der Vorlage zufolge sollen künftig alle Fachkräfte, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, in den entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten können. Die Beschränkung auf besonders vom Fachkräftemangel betroffene "Engpassberufe" soll entfallen. Auch auf die Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommen, soll bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet werden, allerdings verbunden mit der Möglichkeit, bei Veränderungen des Arbeitsmarkts die Vorrangprüfung kurzfristig wieder einzuführen.

Für Fachkräfte mit Berufsausbildung soll außerdem die Möglichkeit zur befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche analog zur Regelung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung geschaffen und für fünf Jahre befristet erprobt werden. Zudem soll laut Entwurf der Aufenthalt zu ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen für Drittstaatsangehörige mit im Ausland abgeschlossener Berufsbildung erweitert und attraktiver gestaltet werden.

Zur Begründung verweist die Bundesregierung darauf, dass sich der Fachkräftemangel zu einem Risiko für die deutsche Wirtschaft entwickelt habe. Die Zahl der offenen Stellen sei aktuell auf rund 1,2 Mio. angestiegen. Der Fachkräftemangel sei bereits bei vielen Unternehmen, vor allem in der Gesundheits- und Pflegebranche, in den sog. MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), aber auch im Handwerk spürbar. Dabei fehlten nicht nur Hochschulabsolventen, sondern zunehmend auch Fachkräfte mit qualifizierten Berufsausbildung...

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