Kurzbeschreibung
Der Mieter hält in seiner Wohnung eine Vielzahl von Tieren, was den Hausfrieden erheblich beeinträchtigt. Mit diesem Schreiben wird der Mieter abgemahnt und unter Fristsetzung aufgefordert, die Tierhaltung einzustellen.
Vorbemerkung
Die Frage danach, ob und welche Tiere in der Mietwohnung gehalten werden dürfen, richtet sich in erster Linie nach den im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen. Zahlreiche formularmäßige Ausschlüsse und Einschränkungen wurden von den Gerichten für unwirksam erachtet.
Auch wenn der Mietvertrag das Halten von Kleintieren, Hunden und Katzen gestattet, reicht die Erlaubnis nur so weit, dass die in der Wohnung gehaltenen Tiere keine Substanzschäden verursachen und die übrigen Bewohner des Hauses nicht stören. Ob dies der Fall ist, ist stets nach der Maßgabe des Einzelfalls zu beurteilen, wobei Größe und Zuschnitt der Mietsache sowie die Anzahl und Art der Tiere zu berücksichtigen ist.
Abmahnung, Tierhaltung (übermäßige)
Herr / Frau / Eheleute
(Name und Anschrift des Mieters)
____________________, den ____________________ |
Mietverhältnis
Hier: Abmahnung wegen übermäßiger Tierhaltung
Sehr geehrte/r ____________________,
gem. § _____ des zwischen uns geschlossenen Mietvertrags vom __________ ist die Haltung von _______________ gestattet. Wie ich erfahren habe, halten Sie in Ihrer 2-Zimmer-Wohnung, die 56 qm umfasst, insgesamt 6 Katzen, einen Hund und mindestens 6 frei laufende Meerschweinchen. Verschiedene Bewohner des Hauses haben sich bei mir über einen im gesamten Treppenhaus wahrnehmbaren beißenden Uringeruch beschwert, der von Ihrer Wohnung ausgeht. Ein Mieter, dessen Balkon an Ihren grenzt, kann seinen Balkon derzeit zum einen wegen der sich auf Ihrem Balkon befindlichen Tierexkremente und des davon ausgehenden Gestanks nicht benutzen. Zum anderen klettern Ihre Katzen regelmäßig über die Balkonbrüstung und versuchen in die Wohnung des Mieters zu gelangen, sodass er gezwungen ist, die Balkontüre geschlossen zu halten. Dieser Mieter hat angekündigt, die Miete zu kürzen, wenn ich nicht umgehend für Abhilfe sorge.
Alles in allem ist der derzeitige Zustand unzumutbar, weshalb ich Sie auffordere, die Tierhaltung auf zwei Tiere zu beschränken. Ich fordere Sie auf, die Haltung der übrigen Tiere innerhalb von zwei Wochen, spätestens aber bis
zu beenden und diese aus dem Wohnhaus zu entfernen.
Sollte die Frist ergebnislos verstreichen, werde ich eine Unterlassungsklage einreichen und ggf. die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen. Ebenfalls behalte ich mir vor, das Veterinäramt der Stadt zu informieren und um eine Überprüfung vor Ort zu bitten, weil ich Belange des Tierschutzes verletzt sehe.
Mit freundlichem Gruß
Vermieter