Wohnungseigentümer K greift u. a. den Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer am 3.12.2020 die Nachschüsse für das Jahr 2019 bestimmt haben. K greift sämtliche Nachschüsse in voller Höhe an, obwohl er nur 3 Kostenpositionen bemängelt. Fraglich ist, wie der Gebührenstreitwert zu berechnen ist.

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