An das
Amtsgericht ______________
– Abteilung für Wohnungseigentumssachen –
______________ (Straße)
______________ (Ort)
In der Wohnungseigentumssache
des/der ______________ (Name), ______________ (Anschrift)
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ______________ (Name), ______________ (Kanzleisitz)
gegen
die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer _______________ (Straße mit Hausnummer) in ______________ (Postleitzahl und Ort), vertreten durch die in der als – Anlage K 1 – beigefügten Eigentümerliste
– Beklagte –
wegen: Beschlussersetzung gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG (Ermächtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung nach § 24 Abs. 3 WEG)
vorläufiger Gegenstandswert: _______ EUR
Hiermit zeige ich – ordnungsmäßige Bevollmächtigung anwaltlich versichernd – die Vertretung des Klägers an. Namens und im Auftrag des Klägers beantrage ich im Wege der Beschlussersetzung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG,
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den Kläger zu ermächtigen, eine Eigentümerversammlung einzuberufen. |
Nach § 24 Abs. 3 WEG kann die Versammlung der Wohnungseigentümer auch von einem durch Beschluss ermächtigten Wohnungseigentümer einberufen werden, sollte ein Verwalter fehlen oder sich pflichtwidrig weigern, die Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen.
Infolge Niederlegung des Verwalteramts seitens des Vorverwalters zum _______, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verwalterlos. Ein Verwaltungsbeirat ist nicht bestellt. Der Versuch des Klägers, eine gegenseitige Einladung sämtlicher Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung zu erreichen ist am Widerstand der Wohnungseigentümer ___________ und ___________ gescheitert. Da die Bestellung eines Verwalters entsprechend § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG stets ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, bitte ich daher um die richterliche Ermächtigung des Klägers/in zur Einberufung einer Eigentümerversammlung zwecks Bestellung eines Verwalters.
Unterschrift