Die vertragliche Vereinbarung, wonach bei Auszug für den Mieter eine Auszugsgebühr fällig wird, ist unwirksam, da gemäß § 550a BGB ein Vertragsstrafeversprechen bei der Vermietung von Wohnraum unzulässig ist.[1]
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen